Peter Schulthess
News aus der Schweizer Charta für Psychotherapie
In neuer Zusammensetzung hat der Vorstand der Charta bisher zweimal getagt. Dem Vorstand gehören an: Peter Schulthess (Vorsitzender), Gabi Rüttimann (St.V.), Katrin Hartmann (Beisitzerin), Peter Müller-Locher (Vorsitzender der Kommission für Qualitätssicherung - KQS), Mario Schlegel (Vorsitzender Wissenschafts-kommission - WiKo) und Emil Stutz (Geschäftsleiter ASP mit beratender Stimme und verantwortlich für das Protokoll).
Die Kommission für Qualitätssicherung hat ihre dritte Runde der Überprüfung sämtlicher Charta-Mitglieder abgeschlossen. (vgl. Bericht von Peter Müller-Locher in der Zeitschrift Psychotherapie-Wissenschaft 2-2013, erschienen Ende März 2014). Offen ist die Frage, ob diese Überprüfungen auf die Einhaltung der Charta-Normen weiterhin im 5-Jahresrhythmus erfolgen sollen, oder er allenfalls an den Re-Akkreditierungsrhythmus des Bundes (7 Jahre) angepasst werden soll.
Die Wissenschaftskommission wird weiterhin Themen für die Wissenschaftskolloquien formulieren im Zusammenhang mit Resultaten der PAP-S. Die Wissenschaftskolloquien dienen dem Austausch der Charta-Institutionen zu wissenschaftlichen Fragen und Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institute. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die Kolloquien der Charta öffentlich sind, sich also nicht nur Delegierte der Charta-Institutionen beteiligen können. Vielmehr können sie auch zur Fortbildung (mit entsprechender Fortbildungsbestätigung) besucht werden. Die Daten sind jeweils der Samstag in den Wochen 10, 26, 36 und 47.
Ein wichtiges Thema stellte natürlich das anstehende Akkreditierungsverfahren beim Bund dar. Es stellte sich die Frage, welche Rolle die Charta, bzw. die ASP übernehmen soll bei den anstehenden Akkreditierungen. Ein Ausschuss des Vorstandes (Gabi Rüttimann, Peter Müller-Locher und Peter Schulthess) vertiefte dieses Thema in einer gesonderten Sitzung. Vier Modelle stehen zur Diskussion: A) Die Institute lassen ihre Weiterbildungsgänge in Psychotherapie selber als verantwortliche Institution akkreditieren. B) Die Institute bezeichnen die ASP als verantwortliche Organisation und lassen ihre Weiterbildungsgänge in Zusammenarbeit mit der ASP akkreditieren. C) einige Institute schliessen sich für die Vermittlung eines Weiterbildungsganges z.B. mit Schwerpunkt in tiefenpsychologischer Psychotherapie oder humanistischer Psychotherapie zusammen, bezeichnen die ASP als verantwortliche Organisation und lassen solche Weiterbildungsgänge in Zusammenarbeit mit der ASP akkreditieren. D) Die ASP lässt ihr modulares Curriculum akkreditieren, um auch künftig unkonventionelle modulare Werdegänge zu gewährleisten (was einem Wunsch des BAG entspricht und insb. für die Romandie und das Tessin wichtig ist). Es wurde hierzu am 28. Juni ein gut besuchtes Charta-Kolloquium abgehalten, wo diese Modelle präsentiert und diskutiert wurden. Da alle einen guten Sinn ergeben und eine konsultative Meinungsumfrage Interessenten für alle Varianten aufzeigte, werden derzeit alle 4 Modelle weiter vertieft und konkretisiert.
PAP-S: Die Steuerungsgruppe der PAP-S ist weiterhin mit den Auswertungen der Daten beschäftig und verfasst für verschiedene Journals Beiträge. Ebenso werden die Resultate der PAP-S unter verschiedenen Fragestellungen an internationalen Kongressen präsentiert. Diese Aktivitäten können auf der Website der PAP-S eingesehen werden: www.psychotherapieforschung.ch. Eine abschliessende Publikation relevanter Ergebnisse und Journalbeiträge in Buchform wird für Ende 2015 vorbereitet.
Der Universitätslehrgang Psychotherapeutische Psychologie in Zusammenarbeit mit der Donau Universität Krems, welcher psychotherapierelevantes Grundlagenwissen an Personen, welche nicht ein Psychologie- oder Medizinstudium absolviert hatten, endet mit seinem letzten Durchgang im August 2014. AbsolventInnen ohne Psychologiehauptfachstudium, die bereits vor Inkraftsetzung des Psychologieberufegesetzes in einer provisorisch akkreditierten und Charta-anerkannten Weiterbildung waren, können so, sofern sie bis spätestens Ende März 2018 abschliessen, aufgrund der Übergangsregelung des PsyG die Bezeichnung „eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin“ (bzw. Psychotherapeut) erlangen und sich ins Beruferegister eintragen lassen.
Die Erstellung des im PsyG vorgesehenen Beruferegisters verzögert sich durch das BAG. Es wird kaum vor 2016 erstellt und öffentlich einsehbar sein.
Wer ein ausländisches Psychologiestudium abgeschlossen hat und in der Schweiz eine provisorisch akkreditierte Weiterbildung in Psychotherapie absolvieren will, muss vorerst bei der eidgenössischen Psychologieberufekommission die Gleichwertigkeit des ausländischen universitären Psychologie-Abschlusses mit einem Abschluss an einer Schweizer Universität beurteilen lassen. Wer einen ausländischen Weiterbildungsgang abgeschlossen hat und in der Schweiz berufstätig werden will als Psychotherapeut muss bei der Psychologieberufekommission die Gleichwertigkeit des ausländischen Weiterbildungsabschlusses mit einem akkreditierten Schweizer Abschluss bestätigen lassen. Hierzu hat die Psychologieberufekommission ein Prüfungsverfahren für GesuchstellerInnen entwickelt.
Am 7./8. November 2014 findet eine interdisziplinäre Charta Tagung in Kooperation mit dem Seminar für Soziologie der Universität Basel, der Abteilung Seelsorge, Religionspsychologie und Religionspädagogik der Theologischen Fakultät der Universität Bern und der Privatklinik Hohenegg (Meilen) statt zum Thema „Emanzipieren wir uns!“. Weitere Informationen sind auf der Website der Charta auffindbar: www.psychotherapiecharta.ch.
Autor und Korrespondenz
Peter Schulthess ist Präsident der Schweizer Charta für Psychotherapie und Vorstandsmitglied der ASP.