Peter Schulthess

News aus der Schweizer Charta für Psychotherapie

Jahresbericht 2013 des Präsidenten

Auch in diesem Jahr bestand ein Arbeitsschwerpunkt in der Umsetzung des PsyG und der Klärung damit verbundener Fragen. Das PsyG ist am 1. April 2013 in Kraft gesetzt worden.

Die von Charta und ASP eingereichten Weiterbildungsgänge sind alle provisorisch akkreditiert worden. Die Frist für eine ordentliche Akkreditierung läuft bis zum 31.3. 2018. Es wird empfohlen, die Unterlagen zur ordentlichen Akkreditierung bis ca. 2 Jahre vor Ablauf der Frist einzureichen, da der Akkreditierungsprozess ca. 1 ½ Jahre in Anspruch nimmt.

Die Qualitätskriterien des Bundes sind nun in bereinigter Version ausgearbeitet und werden vom Bundesrat voraussichtlich per 1.1.2014 in Kraft gesetzt und auf der Webseite des BAG publiziert.

Da diese Qualitätskriterien tiefere Normen bzgl. geforderter Selbsterfahrung und Supervision festlegen, mussten sich die Charta Institutionen überlegen, ob die Charta-Minimalnormen entsprechend angepasst werden sollen oder ob man im Sinne eines Qualitätslabels weiterhin mehr verlangen soll. Nachdem an der September Mitgliederversammlung ein Patt entstand, wurde ein weiteres Kolloquium zu dieser Frage festgelegt, wo sich die Tendenz durchsetzte, die Minimalnormen des Bundes auch als Minimalnormen der Charta zu übernehmen. Ein entsprechender Antrag auf Änderung des Charta Textes liegt für die MV 1-2014 vor.

Ein wegweisender Entscheid fiel an der Mitgliederversammlung vom September 2013. Charta und ASP fusionieren per 1.1.2014. Dieser Fusion haben beide Mitgliederversammlungen einstimmig zugestimmt. Die Charta wird ihre bisherigen Aufgaben weiterhin wahrnehmen, ist aber künftig ein Organ der ASP. Der Präsident der Charta ist künftig auch im Vorstand der ASP.

Der Vorstand hat in der Folge alle Charta-Reglemente entsprechend überarbeitet.

Im Juni 2013 war es 20 Jahre her, dass die Charta von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet wurde. Erstmalig lag ein schulenübergreifender Konsens vor, was unter Psychotherapie zu verstehen ist und was die minimalen Ausbildungsbedingungen für PsychotherapeutInnen sind. Dieser Schritt war bedeutend und setze Impulse zur weiteren Selbstregulation des Berufes und zur Gesetzgebung durch die Kantone. Im Zuge der Gesetzgebung durch den Bund gelang es zwar weder, die Psychotherapie als eigenständigen wissenschaftlichen Beruf zu verankern, noch wurden die bisherigen Standards der Charta übernommen. Vielmehr wurde Psychotherapie als psychologischer Beruf im PsyG geregelt und die Weiterbildungsnormen folgten Standards, welche von der Verhaltenstherapie geprägt wurden und im Bereich der Selbsterfahrung und Supervision tiefer liegen als sämtliche Kantone und Berufsverbände dies bisher geregelt hatten. Dennoch war die Begründung der Charta wichtig. Charta-Institutionen sind durch die kontinuierliche Arbeit auch im Bereich der Qualitätssicherung gut darauf vorbereitet, auch die ordentliche Akkreditierung ihrer Weiterbildungsgänge zu bewältigen. Die Anpassung der Charta-Minimalien an die Bundesvorgaben entspricht eher dem Ausdruck eines Pragmatismus als einer Aufgabe des Qualitätslabels. Es liegt an den Instituten, für Ihre Richtung jene Standards zu setzen, die sie weiterhin für richtig halten.

Da die Bundesvorgaben auch einen Ausbau der Theorie verlangen, insb. mit Fächern, welche richtungsübergreifendes Wissen zur Psychotherapie vermitteln, hat die Mitgliederversammlung ein Angebot an Schulen übergreifender Theorie entwickelt. Die Charta wird dieses ab Frühjahr für alle AusbildungskandidatInnen der Charta Institutionen anbieten.

Die Praxisstudie ambulante Psychotherapie Schweiz (PAP-S) befindet sich in der Auswertungsphase. Sämtliche Datenerhebungen sind abgeschlossen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind damit befasst, verschiedene Publikationen für Fachzeitschriften zu verfassen. Sie werden nach Annahme zur Publikation durch die Journale auf der Webseite www.psychotherapieforschung.ch bekannt gegeben und wenn immer möglich auch dort publiziert werden. Ein abschliessender Gesamtbericht in Buchform wird 2015 erscheinen.

Zur Koordination der Arbeiten in den Kommissionen fanden 2 Kommissionsleiterkonferenzen statt. Der Vorstand traf sich zu 7 Sitzungen.

Die Berichte aus den Kommissionen und die Übersicht über alle Aktivitäten ergänzen diesen Jahresbericht.

Ich möchte an dieser Stelle allen Personen danken, die sich dieses Jahr in der einen oder anderen Form an den Arbeiten der Charta beteiligt haben.

Dies ist der letzte Jahresbericht der Charta als eigenständiger Verein. Nach Jahren der organisatorischen Eingliederung in den damaligen SPV und der darauf folgenden rechtlichen Verselbständigung gehört die Charta nun wieder als Organ in die Struktur der ASP. Die Tätigkeit bleibt dieselbe.

Zum Abschluss des Lebens als eigenständiger Verein ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, all jenen Personen zu danken, welche sich kontinuierlich für die Geschicke der Charta eingesetzt haben.

Es ist mir auch eine Freude, anzumerken, dass unsere bisherige Sekretärin, Miriam Marri, ihre Aufgabe auch in der neuen Struktur innerhalb der ASP weiterhin erfüllen wird. Sie wird das ASP Sekretariat als Mitarbeiterin ergänzen.

17.12.2013

Nachtrag im Nachgang zur letzten Mitgliederversammlung vom 18.1.2014

Die Mitgliederversammlung hat die Tätigkeitsberichte genehmigt und folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Der Verein wird rückwirkend auf 1.1.2914 aufgelöst, da die Charta nun ein Organ innerhalb der ASP ist. Als Liquidatoren wurden Peter Schulthess und Doris Lier eingesetzt. Nach Ablauf der Liquidationsphase (31.1.2014) wird das verbleibende Vermögen der ASP zur Verfügung gestellt.

In der neu als Organ der ASP strukturierten Charta wird der Vorstand wie folgt zusammengesetzt und gewählt: Peter Schulthess: Vorsitz. Gabi Rüttimann: stellvertretende Vorsitzende. Katrin Hartmann: Beisitzerin. Peter Müller-Locher: Vorsitzender der Kommission für Qualitätssicherung. Mario Schlegel: Vorsitzender der Wissenschaftskommission.

Das Qualitätskonzept, Teil B, wurde einstimmig angenommen.

Die neuen Charta-Weiterbildungsminima für psychotherapeutische Weiterbildungsgänge wurden mit deutlicher Mehrheit in Anlehnung an die Minimalien des Bundes wie folgt festgelegt:

Theorie: Erwerb von Theorie in der gewählten Methode und in methodenübergreifenden generischen Fächern während insgesamt mind. 500 Einheiten

Selbsterfahrung: 150 Einheiten, wovon mind. 50 im Einzelsetting.

Supervision: 150 Einheiten, wovon mind. 50 im Einzelsetting

Eigene psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 500 Einheiten; mindestens 10 behandelte oder in Behandlung stehende, dokumentierte und supervidierte Fälle.

Klinische Praxis: mindestens 2 Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Bei Teilzeittätigkeit entsprechend länger.

Autor und Korrespondenz

Peter Schulthess ist Präsident der Schweizer Charta für Psychotherapie und Vorstandsmitglied der ASP.

E-Mail: praesidium@psychotherapiecharta.ch