Peter Schulthess

News aus der Schweizer Charta für Psychotherapie

Charta und ASP fusionieren

Am 21.9.2013 haben die Verbände Schweizer Charta für Psychotherapie und Assoziation Schweizer PsychotherapeutInnen (ASP) an einer gemeinsamen Mitgliederversammlung beide einstimmig eine Fusion per 1.1.2014 beschlossen. Beide Verbände sind überzeugt, mit dieser Fusion einen wichtigen Schritt gemacht zu haben, um gemeinsam als Berufsverband mit einer Abteilung für die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten und deren Qualitätsüberprüfung mehr Bedeutung zu erhalten.

Die Charta wird in den Strukturen der ASP als Konferenz der Weiterbildungsinstitutionen und Fachverbände dieselben Aufgaben wie bisher wahrnehmen. Sie verfügt über Kriterien zur Anerkennung von Weiterbildungsgängen, gewährleistet die Qualitätssicherung, führt eine unabhängige Beschwerdestelle für die Studierenden der ihr angeschlossenen Institute, und fördert Forschung und wissenschaftlichen Austausch. Die Statuten der Charta sind in ein ASP Reglement umgeschrieben worden.

Die bisherigen Kommissionen für Fortbildung, Ethik, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie sowie die Arbeitsgruppe emanzipatorische Psychotherapie werden zu Fachgruppen innerhalb der ASP und führen ihre Tätigkeit weiter.

Mit der Fusion werden beide Organisationen gestärkt, denn bisher wurde an der Charta in der Aussenwahrnehmung immer wieder bemängelt, sie sei kein eigentlicher Berufsverband und umgekehrt wurde bei der ASP bemängelt, dass sie als Berufsverband nicht selber über eine Kommission verfüge, welche die Anerkennungsfähigkeit von Weiterbildungsgängen prüfe, sondern diese Aufgabe nach aussen an die Charta delegiert hätte. Mit der Fusion wird die ASP zu einem als vollwertig anerkannten Berufsverband und die Charta kann sich über die ASP künftig nicht bloss zu ausbildungspolitischen, sondern auch zu berufspolitischen Fragen äussern.

Der Vorsitzende der Charta gehört neu zum Vorstand der ASP und die Präsidentin der ASP hat Einsitz im Vorstand der Charta, was die Zusammenarbeit insbesondere im Hinblick die anstehenden ordentlichen Akkreditierungen begünstigt.

20 Jahre Charta

Die Charta ist als schulenübergreifende Übereinkunft zur Psychotherapie und der dafür erforderlichen Ausbildung in den Jahren 1989-1991 erarbeitet worden. Der Zusammenschluss der daran beteiligten Weiterbildungsträger nannte sich „Schweizer Konferenz der Ausbildungsinstitutionen und Fachverbände für Psychotherapie“.

Im Text der „Schweizer Charta für Psychotherapie“ wurden folgende Bereiche in einem Schulen übergreifenden Konsens geregelt: Gemeinsames Verständnis von Psychotherapie, Berufsbild, Aus- und Weiterbildung (Elemente, Minima, Anforderungen an Ausbildner und Ausbildungsinstitutionen). Es wurde zur Qualitätssicherung gegen innen und aussen vereinbart, dass eine Kommission periodisch alle Charta-Unterzeichner auf die Einhaltung der vereinbarten Kriterien überprüft. Schulenvielfalt wurde als Qualitätsmerkmal einer zeitgemässen psychotherapeutischen Versorgung verstanden. Auf dieser Basis konnten die beteiligten Schulen sich gegenseitig in ihrer Verschiedenheit als gleichwertig anerkennen. Am 10. März 1993 fand die feierliche Unterzeichnung durch 27 Weiterbildungsinstitutionen, Fach- und Berufsverbände statt. Dieser Akt war für die Psychotherapie international bedeutsam, gelang es doch weltweit erstmals, die in Richtungsstreite verwickelte Psychotherapieszene zu einigen und so zu organisieren, dass sie sich gemeinsam für eine qualitativ hochstehende Psychotherapie einsetzen konnten. So hatte die Charta mit ihrem Psychotherapie- und Ausbildungsverständnis auch einen markanten Einfluss auf die Gründung der EAP (European Association for Psychotherapy) und der Erarbeitung der sogenannten Strassburger Deklaration zur Psychotherapie, welche die Grundzüge der EAP festlegten.

In den Jahren 1993-1998 war die Charta organisatorisch vorerst als Ausbildungskommission mit selbständigen Befugnissen in die ASP eingegliedert, organisierte sich dann aber ab 24.1.1998 als eigenständiger Verein. Man verband damit die Hoffnung, die Gräben zwischen ASP, FSP und Psychiatrischer Ausbildung zu überbrücken, wurden doch in den Charta-Institutionen stets PsychologInnen sowie ÄrztInnen und Personen mit anderen Grundausbildungen zu PsychotherapeutInnen ausgebildet. Leider ist dies nicht gelungen, die Charta wurde stets dennoch als ein Anhängsel der ASP wahrgenommen. Die Weiterbildungsminima von Charta, FSP und FMH blieben unterschiedlich. Allerdings hielten sich (zumindest die meisten) Charta-Institute daran, alle Berufsgruppen auf demselben Standard auszubilden. Einzelne Institute konzipierten zwar ein spezielles an den Vorgaben der FMH orientiertes Curriculum mit tieferen Minima, doch wurde dieser Abschluss gesondert gekennzeichnet.

Seit der Gründung hat die Charta verschiedene Weiterentwicklungen durchgemacht: Es entstand eine Wissenschaftsdeklaration (Schweizer Charta für Psychotherapie 2002), in welcher sich die Charta-Unterzeichner zur wissenschaftlichen Forschung verpflichteten und festlegten, dass diese in verschiedenen Forschungsdesigns zu erfolgen habe. Es wurden Wissenschafts- und andere Charta-Kolloquien eingerichtet und durchgeführt (jährlich 4-6) zu deren Teilnahme sich die Charta-Unterzeichner verpflichtet haben. Es wurden ethische Richtlinien zur Ausbildungstätigkeit und Berufsausübung erarbeitet. Ausserdem wurde ein Ergänzungsstudium Psychotherapie-Wissenschaft entwickelt, insbesondere für jene angehenden PsychotherapeutInnen, welche nicht Psychologie oder Medizin studiert hatten. Darin wurde das notwenige Psychotherapie relevante Grundlagenwissen vermittelt, welches oft auch AbsolventInnen eines Psychologie- oder Medizinstudiums im erforderlichen Umfang fehlte. Die Charta-Institutionen waren gehalten, eine entsprechende Studienergänzung auch von diesen WeiterbildungsteilnehmerInnen zu verlangen.

Die Charta hat sich an verschiedenen Vernehmlassungen zur Gesetzgebung in Kantonen und Bund beteiligt und wurde als Gesprächspartner ernst genommen. Manche Kantone richteten sich in ihren Anforderungen an eine Psychotherapieausbildung nach der Charta, andere orientierten sich an der FSP.

Auch im Bereich der Forschung tat sich einiges. So fanden nicht nur regelmässige Wissenschaftskolloquien statt, sondern es wurden auch 2 Forschungsprojekte durchgeführt: Eine Versorgungsdokumentation zur ambulanten Psychotherapie in der Schweiz (Schweizer et al. 2002) sowie die naturalistische Praxisstudie PAP-S (Tschuschke et al. 2009, von Wyl et al. 2013). Letztere befindet sich weiterhin in der Phase der Auswertung, es sind verschiedene Publikationen dazu geplant 2013-2015.

Die Fortbildungskommission hat in all den Jahren verschiedene öffentliche Tagungen veranstaltet, aus denen auch Veröffentlichungen hervorgingen, teils in Buchform, teils im Rahmen der Zeitschrift Psychotherapie Forum oder Psychotherapie-Wissenschaft.

Seit der Unterzeichnung der Charta sind auch weitere Institutionen dazu gekommen, einige wenige haben die Charta auch wieder verlassen. Die Charta blieb und bleibt weiterhin offen für neue Mitgliedsorganisationen und Therapierichtungen, die sich in ihrer Qualität und wissenschaftlichen Fundierung an den Kriterien der Charta orientieren.

Ein wichtiger Aspekt ist das Verständnis der Psychotherapie als einer eigenständigen Wissenschaftlichen Disziplin. Im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zum PsyG konnte sich diese Auffassung zwar noch nicht durchsetzen und die Psychotherapie wurde als psychologischer Beruf geregelt. Auch im Ausland setzt sich aber immer mehr die Erkenntnis durch, dass die Psychotherapie weder der Medizin noch der Psychologie untergeordnet werden sollte, sondern als eigenständige Disziplin zu konzipieren ist, welche vom Wissen ganz unterschiedlicher Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaften zehrt und dieses transdisziplinäre Wissen für ihre Weiterentwicklung dringend braucht. Wissenschaftlich sinnvoll würde die Psychotherapie auch universitär deswegen besser an eigenständigen Instituten gelehrt und beforscht. Für diese Entwicklung wird sich die Charta weiterhin einsetzen.

Mit der Fusion werden beide Verbände, ASP und Charta gestärkt: Gemeinsam sind wir stärker. Die Charta bietet künftig auch ein schulenübergreifendes Theorieangebot an, welches die schulenspezifische Theorie ergänzt und so die Anforderungen des PsyG im Hinblick auf die ordentliche Akkreditierung von Weiterbildungsgängen erfüllt.

In der Folge der erstmals durch den Bund in einer Verordnung festgelegten Weiterbildungsminima hat die Charta unter ihren Mitgliedern auch ihre eigenen Minimalstandards überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Kriterien jenen des Bundes angepasst werden sollen, wobei es jedem Institut überlassen bleibt, dennoch höhere Kriterien anzuwenden als der Bund sie vorschriebt, wenn man in einer bestimmten Therapierichtung einen Abschluss sucht.

Offen bleibt die Frage, welche Charta Institutionen sich via ASP als verantwortliche Organisation akkreditieren wollen, welche eine andere verantwortliche Organisation wählen oder sich gleich selber als solche sehen und sich direkt akkreditieren lassen wollen. Hierzu läuft in vielen Instituten die Meinungsbildung noch.

Allen Personen, die sich in den vergangenen 20 Jahren für die Charta eingesetzt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Gäbe es die Charta nicht schon, sie müsste erfunden werden. Wichtig ist, dass das Selbstverständnis der Charta erhalten bleibt: Sie ist eine Übereinkunft der Mitgliedorganisationen und nicht eine ausserhalb der Institute bestehende Organisation, welche ihren Mitgliedern fremde Normen aufsetzt. Sorgen wir als Mitgliedsorganisationen dafür, dass die Charta unsere Charta bleibt.

Autor

Peter Schulthess ist Präsident der Schweizer Charta für Psychotherapie und Vorstandsmitglied der ASP.

Korrespondenz

E-Mail: praesidium@psychotherapiecharta.ch

Literatur

Schweizer, M, Buchmann, R., Schlegel, M., Schulthess, P., 2002: Struktur und Leistung des Psychotherapieversorgung in der Schweiz. Erhebung der Schweizer Charta für Psychotherapie. In: Psychotherapie Forum vol. 10, Heft 3 2002, Springer Wien New York.

Schweizer Charta für Psychotherapie 2002: Deklaration der Schweizer Charta für Psychotherapie zu Begriff und Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit der Psychotherapieverfahren. In: Psychotherapie Forum, Band 10, Heft 4, 228-230, Wien, Springer

Tschuschke V., Crameri A., Koemeda M., Schulthess, P., von Wyl A., Weber R., 2009: Psychotherapieforschung – Grundlegende Überlegungen und erste Ergebnisse der naturalistischen Psychotherapie-Studie ambulanter Behandlungen in der Schweiz (PAP-S). In: Psychotherapie Forum, Band 17, Heft 4, 160-176, Wien, Springer