Mitgliederversammlung von ASP und Charta

Mit rund 50 stimmberechtigten Teilnehmer/innen im Zürcher Volkshaus können wir auf eine gut besuchte Herbstversammlung und anregende Diskussionen zurückblicken. Da inzwischen jährlich zwei Termine anstehen, konnte diese Mitgliederversammlung auf den Vormittag beschränkt werden. Im ersten Teil lag der Fokus auf den Aktivitäten des ASP-Vorstands und der Geschäftsstelle. Der zweite Teil stand unter Leitung der Charta und schloss mit den Mitteilungen der Charta-Institutionen, die sich gegenseitig über ihre laufenden und geplanten Aktivitäten informierten.

Abschied von Franz Brander

Die Mitgliederversammlung konnte nicht gestartet werden, ohne vorher des plötzlichen und unerwarteten Todes von Franz Brander zu gedenken. Er war im Sommer aufgrund eines Badeunfalls an Herzversagen gestorben. Der Vorstand zeigt sich nach wie vor tief bestürzt, denn Franz Brander hinterlässt in jeder Beziehung eine grosse Lücke. Eine Würdigung seiner Person, seines Wirkens und Schaffens für die ASP findet sich in diesem Magazin.

ASP-Weiterbildungsgang auf Zielgerade

Nach wie vor steht die Hauptarbeit der ASP im Zeichen des ASP-Weiterbildungsgangs. Die Arbeiten sind laut der Präsidentin, Gabriela Rüttimann, auf der Zielgeraden. In diesem Zusammenhang bedankt sie sich bei Sandra Lutz, die ausserordentlich viel Arbeit geleistet hat, um den Weiterbildungsgang in eine einheitliche Struktur zu bringen. Dabei wurde den Partnerinstitutionen einiges abverlangt, und es ist beeindruckend, was den Sommer durch alles an Inhalt geliefert wurde. Wie die Partnerinstitutionen auch, ist die ASP momentan mit dem Selbstevaluationsbericht beschäftigt, der gegenwärtig in Bearbeitung ist.

Die Steuergruppe, die mit dem Akkreditierungsprozess betraut wurde, hat sich auf die Suche nach einem Koordinator oder einer Koordinatorin gemacht. Die Aufgabe dieser Person wird sein, den Akkreditierungsprozess eng zu begleiten, zu koordinieren und vor den Behörden zu vertreten. Sie muss die Informationen zwischen der ASP und den Partnerinstitutionen sicherstellen und stets den Überblick über den gesamten Prozess bewahren. Diese Funktion ist sehr herausfordernd und verlangt nach einer fachlich und inhaltlich versierten Person, die gleichzeitig offen, flexibel und in der Lage ist, komplexe Zusammenhänge zu erkennen sowie sicher und ausgewogen zu steuern. 

Budget und Mitgliederbeitrag

Der Akkreditierungsprozess hinterlässt auch Spuren im ASP-Budget, das für das nächste Jahr wiederum einen Verlust vorsieht, der jedoch durch Reserven abgedeckt ist. Der Finanzvorstand weist darauf hin, dass mit weiteren Defiziten zu rechnen ist, bis die Akkreditierung definitiv abgeschlossen sein wird. Alle Weiterbildungsinstitutionen müssen bis 2017 ordentlich akkreditiert werden, was Zeit und Geld kostet. Trotzdem schlägt der Vorstand die Beibehaltung der gegenwärtigen Mitgliederbeiträge vor. Das Budget konnte denn auch einstimmig verabschiedet werden.

Informationen der Charta

Der Präsident der Charta, Peter Schulthess, weist darauf hin, dass ein wichtiger Teil der Anforderungen an die Psychotherapieweiterbildung sei, generisches Wissen zu vermitteln. Einige Institute haben Psychotherapietheorie, wie sie im PsyG vorgeschrieben ist, noch nicht im Angebot. Es besteht jedoch ein ASP-Weiterbildungsgang, der dieses transdisziplinäre Grundwissen (generisches Wissen) allen Instituten anbietet. Das heisst, dass das Angebot auch für Institute offen ist, die die Akkreditierung selber vornehmen. Alle ASP-Mitglieder werden entsprechend informiert und eingeladen, dieses Angebot auch in ihren Kreisen bekannt zu machen, denn der Weiterbildungsgang kann auch für Psychotherapeut/innen von Interesse sein, die bereits länger berufstätig sind. Ein erster Durchlauf beginnt im Januar 2016 und dauert bis im Sommer 2016. Der Kurs ist ebenfalls für Institute zugänglich, die nicht der Charta angeschlossen sind. Ob das Angebot ausserhalb der Weiterbildungsgänge weitergeführt wird, hängt von der Nachfrage ab. Die Partnerinstitutionen müssen sich jedoch darauf verlassen können, dass der Kurs immer wieder durchgeführt wird.

Infolge des Zusammenschlusses von Charta und ASP wurde das Charta-Sekretariat aufgehoben. Das heisst, dass alle Korrespondenz an die Charta neu an das ASP-Sekretariat zu richten ist. Die E-Mail-Adresse wird noch bis Ende Jahr weitergeführt und danach ebenfalls sistiert.

Schliesslich nimmt Peter Schulthess Bezug auf den Charta-Text, der in einer Sprache geschrieben sei, die historischen Wert habe. Auch sei er bereits mehrmals revidiert worden. In anderen Worten, der Vorstand hat beschlossen, den gesamten Text neu zu verfassen. Dieser wird voraussichtlich im Frühling 2016 der Mitgliederversammlung zur Beurteilung und Annahme vorgelegt.

Kommission für Qualitätssicherung (KQS)

Peter Müller Locher, der an dieser Mitgliederversammlung die KQS vertreten sollte, ist aufgrund eines schweren Unfalls entschuldigt. Bei einem Sturz mit dem Fahrrad, den er Anfang August erlitten hatte, brach er sich den obersten Halswirbel und schrammte haarscharf am Tod vorbei. Glücklicherweise schreitet sein Heilungsprozess gut voran, sodass er die KQS von zuhause aus leiten kann. Die Mitglieder der KQS sind ebenfalls stark in den Akkreditierungsprozess eingespannt, wo sie teilweise auch als Mentor/innen wirken.

Die KQS fungiert gleichzeitig als Beschwerdestelle und ist momentan mit einer Beschwerde befasst, die an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen wird. Es wird sich weisen, ob die Beschwerde formal und materiell stichhaltig ist.

Im Zuge des PsyG müssen alle Weiterbildungsinstitute eine Beschwerdestelle anbieten. Es gilt zu bedenken, dass die Einrichtung einer solchen Stelle sehr kostenintensiv ist. Die ASP, die so oder so auf eine Rechtsberatung angewiesen ist, bietet den Instituten die Möglichkeit, diese als Beschwerdestelle zu nutzen, falls sie keine eigene Stelle einrichten wollen. Es ist bereits sehr viel Know-how vorhanden, das den Instituten zur Verfügung steht und das diese sich nicht selbst erarbeiten müssen. Die Kosten für eine Rechtsberatung sind im Verfahrens-Reglement der KQS geregelt. Was die Kosten betrifft, werden diese je nach Entscheid an die Beschwerde führende Person oder an das Institut überwälzt. Ist die Beschwerde führende Person mittellos, bleiben die Kosten am Verband resp. Institut hängen.

Wissenschaftskommission

Das Kommissionsmitglied Mario Schlegel erinnert daran, dass jedes Institut beauftragt ist, Forschung zu betreiben. Alle Institute, die sich an der Praxisstudie ambulante Psychotherapie Schweiz (PAP-S) beteiligt haben, betreiben bereits Forschung. Die PAP-S Studie befindet sich zurzeit noch im Stadium der Auswertung. Die Ergebnisse werden in der Zeitschrift Psychotherapie-Wissenschaft und in hochrangigen einschlägigen Journals publiziert. Zudem wird Ende des Jahres 2016 ein Buch dazu erscheinen. Im Übrigen sind alle PAP-S Publikationen online abrufbar unter der Website:

www.psychotherapieforschung.ch.

Für die PAP-S Studie wurde ein separater Fonds eingerichtet. Die entsprechende Jahresrechnung wurde den Delegierten vorgelegt, die sie einstimmig genehmigten. Den mitgelieferten Revisionsbericht nahmen sie zur Kenntnis. Ziel ist es, den Fonds auf Null abzuarbeiten, was bis Ende 2016 realisiert sein sollte.

Marianne Roth