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25 Jahre
«Strassburger Deklaration»

Schweizer Vorgeschichte

Die Basler Verordnung zur Psychotherapeutenausbildung bildete ca. 1973 ein Novum für die Schweiz. Sie war im Schoss des Basler Psychotherapeutenverbands entwickelt worden und zielte auf die Errichtung eines selbständigen Berufes, der sich auch gegen Scharlatanerie und falsche Etiketten wehren können sollte. Die Verordnung enthielt Ausbildungsnormen und in der Zulassungsfrage eine Bestimmung, wonach als Vorbildung zur Weiterbildung in Psychotherapie ein Medizin- oder ein Psychologiestudium vorzuweisen sei; aber auch andere universitäre Ausbildungen seien zuzulassen.

Im Basler Psychotherapeutenverband standen sich zwei Positionen gegenüber. Die engere erlaubte nur Psychologie neben Medizin (Vertreten v.a. durch Psychologie-Prof. Dr. Hobi) und die breitere Fassung wollte generell wissenschaftliche Abschlüsse anerkennen und zusätzlich Ausbildungen mit Berufserfahrungen im Humanbereich (unter andern vom Autor vertreten). Der Kompromiss war die Formulierung «in Ausnahmefällen andere Ausbildungen». Heinrich Balmer gründete daraufhin den Schweizer Psychotherapeutenverband, der diese Version übernahm und sie im Schweizer Gesetz verankern wollte. Wir konnten die «Ausnahmeversion» akzeptieren, weil sie den Realitäten entsprach und pragmatisch einen weiten Spielraum offen liess. Politisch sah es kaum nach Chancen aus, die weitergefasste Forderung durchzubringen.

Entstehung der Schweizer Charta für Psychotherapie ab 1989

Mit meiner Wahl zum Obmann der Delegiertenkammer des Schweiz. Psychotherapeutenverbands im Frühjahr 1989 nahmen wir einen neuerlichen Anlauf, die schädlichen Grabenkämpfe zwischen den Psychotherapielehren durch einen Dialog zu ersetzen. Die Leitung der Delegiertenkammer bestand aus Dr. Rudolf Buchmann, Obmann (Psychoanalytiker i.A., Freud), Dr. Mario Schlegel, Sekretär (Psychoanalytiker, Jung) und Ernst Kern, Kassier (Individualpsychologe, Adler). Zur ersten «Konferenz der Ausbildungsinstitutionen» wurden alle in der Schweiz auffindbaren Ausbildungsrichtungen eingeladen. Ausbildungsinstitute anderer Richtungen aus dem Ausland, die vom SPV anerkannte Psychotherapeuten in der Schweiz hatten, wurden ebenfalls eingeladen. Selbstverständlich hätten sich auch die Verhaltenstherapeuten beteiligen können, kamen aber leider nicht.

Die erste Sitzung im Spätherbst 1989 war so erfolgreich, dass sich 3 Arbeitsgruppen bildeten. Die «AG Wissenschaft» unter Leitung Mario Schlegel hatte den Auftrag, die Eigenständigkeit der Psychotherapiewissenschaften zu formulieren, die «AG Ausbildungsnormen» unter Joe Vetter (Psychoanalytiker, Szondi) sollte die Minimalstandards der Weiterbildung festlegen und die «AG Zulassung» unter Rudolf Buchmann die Zulassungsbedingungen ausserhalb von Medizin und Psychologie. Alle drei Bereiche waren schon 1989 Kernanliegen dieser Konferenz, die sich zwar auf Initiative der Delegiertenkammer gebildet hatte, sich aber ausdrücklich unabhängig vom SPV ansiedeln wollte, um SPV-feindliche Ausrichtungen nicht zu verprellen. Die Hoffnung, die sich leider nicht realisierte, bestand darin, auch die Mediziner und die FSP (Föderation der Schweizer Psychologen) einbinden zu können.

Unterzeichnet wurde die Übereinkunft als «Charta für Psychotherapie» im Herbst 1991 von den meisten damals in der Schweiz praktizierten Ausbildungsrichtungen. Später kamen die basisdemokratisch ausgehandelte «ethische Charta» und die «Wissenschaftsdeklaration» hinzu.

Die «Strassburger Deklaration» 1990

Es war Dr. Heinrich Balmer, der damalige Präsident des SPV, der darin eine Chance sah, sich europäisch gegenseitig zu stärken. Zusammen mit österreichischen und deutschen Verbänden, deren Schulen übergreifende Dialoge noch kaum begonnen hatten, lud er 1990 nach Strassburg ein. Auch diese Tagung erwies sich als grossartiger Erfolg: Die «Strassburger Deklaration» 1990.

Das Bedürfnis nach wissenschaftspolitischer und gesundheitspolitischer Festigung der Psychotherapie in Europa war gross, die Tagung wurde im besten Zeitpunkt organisiert. Die Etablierung einer eigenen Disziplin «Psychotherapie», die sich nicht durch (biologische) Psychiatrie oder/und akademische Psychologie gängeln lässt, wurde mit hoher Dringlichkeit gewünscht.

Aus der Schweiz brachten wir die bei den Schulen bereits breit abgesicherten Entwürfe zur Charta mit, die als eine der Grundlagen dienten, einen möglichst schlanken und stringenten Text aufzusetzen, hinter den sich nicht nur die Länderverbände, sondern auch die meisten Therapierichtungen stellen konnten. In der ad hoc konstituierten Textformulierungsgruppe arbeiteten neben andern mit: Für die Schweiz: Franz Brander (SPV) und Rudolf Buchmann (Schweizer Konferenz der Ausbildungsinstitutionen), für Deutschland: Willi Meyer (DGPT) und für Österreich: Alfred Pritz (Dachverband österreichischer psychotherapeutischer Verbände).

Die «Strassburger Deklaration» sollte einen berufs- und wissenschaftspolitischen Meilenstein setzen – seinem Ziel nach und ebenso in seiner Wirksamkeit.

Politische Kernpunkte

Wissenschaftlichkeit und hohes Ausbildungsniveau der Ausbildung sowie ein breiter Zugang zu dieser waren von keiner Seite bestritten. Namentlich der Vertreter der Schweiz. Konferenz der Ausbildungsinstitute rannte bei den andern Ländervertreter offene Türen ein, wenn er die Psychotherapie nicht den Medizinern, aber auch nicht den Psychologen unterstellen wollte; denn – sein Hauptargument – die Entwicklung der Psychotherapie stammt von Anfang her, ohne die Quellen zu verleugnen, auch massgeblich aus Philosophie, Literatur (inkl. Belletristik), Theologie. Sehr zentral wurden später zudem Soziologie und Biologie. Namhafte Köpfe in der Entwicklung psychotherapeutischer Verfahren stammten aus Pädagogik, Seelsorge, Kunst oder Krankenpflege. Sie bringen einen anderen Einblick in viele Problemstellungen und in die psychische Praxis ein als die akademischen Psychologen, zumal jene der experimentellen Forschung. Wenn wir den Fokus verengen, verlieren wir bei den Praktikern und den Lehrenden hoch bedeutsame Lebenserfahrung, die aus «gesunden» Lebensbereichen stammt.

Implementierungsorganisation

Die Deklaration ist und war nicht für die Schublade bestimmt. Es war klar, dass ein Gremium her musste, das sich um die Verbreitung und Umsetzung kümmern sollte. Organisatorisch waren damals die Schweizer am weitesten vorangeschritten. Hingegen hatte der österreichische Verband bessere Verbindungen in die Regierung seines Landes. Die Deutschen waren so heterogen aufgestellt, dass die Deklaration mehr Ausgangspunkt und Boden für ihre Schulen übergreifende Politik werden sollte. Dementsprechend standen sich bei der Kampfwahl in das zu schaffende Sekretariat die Vertreter der Schweiz (Dr. Heinrich Balmer) und Österreichs (Dr. Alfred Pritz) gegenüber. Alfred Pritz obsiegte, und er war dann – zusammen mit einigen Verbänden – treibende Kraft, dass aus der Deklaration heraus die «Europäische Vereinigung für Psychotherapie (EAP)» gegründet wurde.

Entwicklungen: Verpasste Chancen und verbleibende Hoffnung

Die reine «Psychologieversion» wurde im Folgenden vom Basler und vom Schweizer Verband bekämpft. Auch trat die Position der «Psychotherapie als eigenständige Wissenschaft» immer mehr in den Vordergrund, sodass die Vorstudien an Bedeutung verlieren sollten. Der Psychologenverband, der erst später und vor allem zur Bekämpfung dieser Ansätze gegründet wurde, vertrat nun mit allen Mitteln die enge Zugangsversion und die Psychotherapie als Teilgebiet der Psychologie.

Für mich persönlich war der breite Zugang zur Psychotherapeutenausbildung von Anbeginn der wichtigste Teil, den es zu verteidigen gelten würde. Leider sind wir in der Schweiz damit gescheitert. Die Universitäten konnten sich mit dem Vehikel «Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)» FSP bei den Politikern durchsetzen, während die Argumente der PsychotherapeutInnen mit praktischer Erfahrung kaum zur Kenntnis genommen wurden. Politisch galten auch die Berufsinteressen der Hochschulabgänger mehr als inhaltliche, wissenschaftstheoretische und berufspraktische Argumente. Dieser Trend ist nun leider nicht nur auf unseren Beruf beschränkt: Wir sehen ihn auch in der Lehrerausbildung, der Zulassung zur Pflege und zu anderen Berufen. Die akademische Ausbildung gewinnt an Boden auf Kosten der breiteren Erfahrung, die aus der Alltagsrealität schöpft. Gegen diesen Metatrend kamen wir nicht auf und die Schweiz verpasste eine Chance!

Ursprünglich gingen unsere psychotherapeutischen Lehren und Methoden von Praktikern aus, die sich aus der akademischen Enge befreiten und eigenständig (initiativ und innovativ) Wege zur Linderung von Not entwickelten (Freud, Jung, Adler, Rogers, Pearls usw., etc.). Politisch und im öffentlichen Bewusstsein (leider auch bei vielen Praktikern) liess sich aber die psychologische Psychotherapie auf Krankheits«behandlung» einengen, so dass sie zurzeit dem breiteren Ansatz der Minderung menschlicher Not (mit oder ohne Krankheitswert!!) und der Persönlichkeitsentwicklung «gesunder» Menschen (emanzipatorisches Ziel) verschlossen scheint.

Der mittelalterliche Streit zwischen mystischer Erfahrungsbreite und scholastischer Enge tobt im Streit weiter, wer die Definitionsmacht durchsetzt, was «Wissenschaft» und «wissenschaftlich» heissen darf, und was nicht. Ich hoffe auf einen Pendelschlag zugunsten einer Psychotherapiewissenschaft, die dem Begriff der «Erfahrungswissenschaft» seinen Sinn zurückgibt und über die engen Grenzen von Psychologie und Psychiatrie hinausgeht. Dann ist zu hoffen, dass Erkenntnisse aus der praktischen Erfahrung wieder mehr Anerkennung und Wertschätzung geniessen werden.

Literatur

Die Strassburger Deklaration, hrsg. Heinrich Balmer, Schweizer Psychotherapieverlag, Basel, 1991

Rudolf Buchmann, Mario Schlegel, Joe Vetter: Die Eigenständigkeit der Psychotherapie in Wissenschaft und Praxis. Die Bedeutung der Schweizer Psychotherapie-Charta. In A. Pritz hrsg.: Psychotherapie – eine neue Wissenschaft vom Menschen. Springer Wien 1996

Auer, Buchmann, Fischer, Frauenfelder, Geiser, Holtz, Hunter, Mario Schlegel: Die Wissenschaftskolloquien der Schweizer Charta für Psychotherapie. Editorial: Psychotherapieforum Vol. 10, Nr. 2, 2002, Springer Wien, S. 75 – 78

Rudolf Buchmann

In dankbarem Gedenken an den kürzlich verstorbenen Dr. Franz Brander, den uneigennützigen Realisator so mancher Ideen in SPV und Charta. 

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Nationale Psychotherapieverbände aus diesen 48 Ländern gehören mittlerweile zur EAP und haben die Strassburger Deklaration unterzeichnet.