Verwendung von Titeln im Ausland

Peter Schulthess

Immer wieder erreicht uns die Frage, wie man einen in der Schweiz erworbenen Fachtitel im Ausland verwenden dürfe. Konkret gab es z.B. den Fall einer Psychotherapeutin, die in die USA ziehen und dort praxistätig werden möchte. Sie fragte, ob sie den Titel «Psychotherapist ASP» auch in den USA führen dürfe, denn das Kürzel «ASP» würde dort von der «American Society of Psychology» verwendet, die ein internationales Renommee habe. Das könne zu Verwechslungen führen.

Wir möchten daher zu diesem Fragenkomplex einmal öffentlich in unserer Zeitschrift informieren.

Grundsätzlich haben in einem Land erworbene Titel – akademische und anerkannte private Titel – in jenem Land Gültigkeit, in dem sie erworben wurden und dessen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen.

Der Abschluss eines Weiterbildungsganges, der zum Titel «Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut» führt, erlaubt daher grundsätzlich in der ganzen Schweiz die selbstständige Berufstätigkeit in der Schweiz.

Zieht jemand in ein anderes Land, so ist die dortige Behörde befugt und – je nach eigenem Recht – verpflichtet, zu überprüfen, ob der Weiterbildungsgang auch nach dortigem Recht zur Berufsausübung berechtigen würde.

Dazu werden die beiden gesetzlich geregelten Ausbildungssysteme miteinander verglichen.

Sind sie in etwa gleichwertig, so erhält man problemlos auch im Zielland eine Berufsausübungsbewilligung (insb. innerhalb der EU, in der die Personenfreizügigkeit, die die berufliche Mobilität einschliesst, gilt).

Gibt es relevante Unterschiede, so hat derjenige Staat, in dem man neu berufstätig werden will, aufgrund der in dem anderen Staat erfolgten Ausbildung und der bisherigen Berufstätigkeit – zumindest in der EU – Bedingungen zur Ergänzung der Aus- bzw. Weiterbildung zu formulieren, die es einem ermöglichen, dennoch eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten.

Für solche Auflagen sind im EU-Kontext zwei Wege vorgesehen: Entweder eine Wissensprüfung oder eine bis zu zwei Jahren dauernde Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in einer Klinik (manchmal auch in Form eines Praktikums ohne Entlohnung).

Im Gegenzug ist das auch so: Wer in der Schweiz als Psychotherapeut tätig sein will, muss seine im Ausland erworbenen akademischen und privaten Weiterbildungstitel der «Psychologieberufekommission» vorlegen, die dann aufgrund eines Vergleichs der Ausbildungsgänge diese entweder als gleichwertig anerkennt oder aber unter Angabe von Bedingungen, die zu erfüllen wären, um in der Schweiz dennoch berufstätig sein zu können, diese zunächst ablehnt. Diese Bedingungen müssen zumutbar sein.

Nicht jedes Psychologiestudium einer ausländischen Universität wird als gleichwertig zu einem Psychologiestudium in der Schweiz anerkannt. Dazu werden das akademische System des Ausbildungslandes, die darin vermittelten Inhalte sowie der Ruf einer Universität verglichen.

Kompliziert wird es gerade im akademischen Vergleich, da nicht in allen Länder und Universitäten Titel die selbe Bedeutung haben.

So ist ein «Master of Science» nicht überall gleichwertig. In Österreich etwa ist er ein Weiterbildungstitel, während das Äquivalent zu einem Schweizer «Master of Science» in Psychologie dort der «Magister» ist. Unterschiede bestehen also selbst im Bologna-Raum. Manche Universitäten erteilen auch als Abschluss eines vollen universitären Studiums nach wie vor Diplome (Dipl. Psych.) statt des im Bologna-System vorgesehenen MSc.

Zur Vereinfachung der Kennzeichnung eines akademischen Titels wird deshalb empfohlen, auch die Universität anzugeben, die den Titel verliehen hatte.

Bei Titeln von privaten Instituten, die ein Abschlusszertifikat oder Diplom erteilen, ist sinngemäss gleich zu verfahren. Um eine Verwechslungsgefahr mit universitären Diplomen zu vermeiden, ist es ratsam, Diplome von Weiterbildungsinstituten in der Schweiz näher zu kennzeichnen (z.B. Diploma in Analytical Psychology, ISAP Zurich, Switzerland).

Fachtitel der Verbände sind ebenfalls mit dem Land zu kennzeichnen.

In meinem Fall würde das dann etwa so aussehen:

MSc, University of Zurich.

State accredited Psychotherapist in Switzerland.

Psychotherapist ASP (Association of Swiss Psychotherapists)

Gestalttherapist SVG (Swiss Association of Gestalt Therapy).

Member of:

EAGT (European Association of Gestalt Therapy)

EAP (European Association of Psychotherapy)

WCP (World Council for Psychotherapy)

IFP (International Federation of Psychotherapy).

Internationale Verbandsmitgliedschaften anzugeben ist sinnvoll, insb. wenn auch eine internationale Lehrtätigkeit angestrebt wird.

Abschliessend sei die eingangs aufgeworfene Frage der Psychotherapeutin beantwortet: Selbstverständlich darf sie sich (so lange sie Mitglied im ASP ist) «Psychotherapist ASP» nennen. Das Beispiel zeigt aber, wie wichtig es im internationalen Verkehr ist, auch auszuformulieren, wofür ASP steht: Association of Swiss Psychotherapists.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen etwas zur Klärung beigetragen zu haben.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Peter Schulthess, Vorstandsmitglied ASP

peter.schulthess@psychotherapie.ch