Psychotherapie International

Peter Schulthess

Gesetzesrevision in Deutschland

In Deutschland ist eine Revision des Psychotherapiegesetzes im Gange. Bisher baute die Weiterbildung postgradual auf einem Studium der Psychologie auf. Das Bundesministerium für Gesundheit hat kürzlich die Eckpunkte zur «Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten» bekannt gegeben.

Die Ausbildung in Psychotherapie soll künftig in einem Direktstudium an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule erfolgen. Es umfasst insgesamt 5200 Std., die in theoretische und praktische Ausbildung aufgeteilt sind. Die theoretische Ausbildung wird in zwei Teile gegliedert. Im 1.-3. Studienjahr (2100 Std.) werden grundlegende psychologische, psychotherapeutische, bezugswissenschaftliche und wissenschaftliche Kompetenzen erworben. Im zweiten Teil (4.-5. Studienjahr – 800 Std.) werden vertiefte psychotherapeutische, versorgungsrelevante und wissenschaftliche Kompetenzen erworben.

Die praktische Ausbildung erfolgt zeitgleich über einen Umfang von 2300 Std. und umfasst verschiedene berufsqualifizierende Tätigkeiten in der psychotherapeutischen Versorgung. Es soll Wissen aus allen anerkannten Therapierichtungen vermittelt werden und aus mind. 3 wissenschaftlich anerkannten Vertiefungsrichtungen ausgewählt werden können.

Eine staatliche Prüfung stellt den Abschluss dar und berechtigt zur Beantragung einer Approbation. Die Hochschulen können zur Vermittlung der praktischen Ausbildung Kooperationen mit Weiterbildungsinstituten eingehen.

Das stellt einen einschneidenden Umbruch in der Ausbildungslandschaft dar. Wenn das Gesetz in der Tat so ausgestaltet wird, kann man künftig innert 5 Jahren im Direktstudium PsychotherapeutIn werden, während hierzulande die Psychotherapie immer noch als psychologischer statt eigenständiger Beruf geregelt bleibt und nach einem 5-jährigen Psychologiestudium noch eine Weiterbildung von mehreren Jahren zu absolvieren ist.

Gesetzgebung in Malta

Ende Jahr wird das Parlament von Malta ein Psychotherapiegesetz beraten, welches die Psychotherapie als eigenständigen Beruf regeln wird.

Meetings der EAP

In Zagreb fanden vom 29.9. bis 1.10. 2016 die Meetings des erweiterten Vorstands und diverser «Committees» statt, an denen Gabriela Rüttimann und Peter Schulthess jeweils die ASP vertraten.

Das Wichtigste vorweg: Die ASP wurde für eine weitere Periode von 7 Jahren als National Awarding Organisation re-akkreditiert.

Inhaltlich gesehen stellte ein Referat von Prof. Dr. Thomas Wenzel von der Medizinischen Universität Wien den Höhepunkt dar: Er referierte eindrücklich über die Thematik der Flüchtlingskrise und die Möglichkeiten, welche psychotherapeutische Organisationen wie die EAP hätten, um ihren Beitrag zur Bewältigung der Probleme zu leisten. Er plädierte für ein soziales Engagement über die eigene Praxis hinaus. Das führte zu einer Reaktivierung einer Arbeitsgruppe der EAP zu diesem Thema.

Die Meetings überlagerten sich (leider) mit dem EAP Kongress, welcher von der Association of Psychotherapy Societies of Croatia organisiert und durchgeführt wurde. Das Kongressprogramm zum Thema «Autonomy and a Sense of Belonging» enthielt manch spannende Präsentation, die für die Delegierten der EAP wegen Terminkollisionen mit den Sitzungen schwer koordinierbar waren.

Nebst guten Referaten und verschiedenen Workshops wurden auch «Round-Table» Veranstaltungen angeboten. Der Schreibende wirkte an zwei dieser Veranstaltungen mit Kurzpräsentationen und anschliessenden Diskussionen mit dem Publikum zu den Themen «Science and Psychotherapy» sowie «Psychotherapy and Migrants» mit.

Peter Schulthess ist Vorstandsmitglied der ASP und vertritt gemeinsam mit Gabi Rüttimann die ASP in der EAP. Er ist in der ASP Vorsitzender der Schweizer Charta für Psychotherapie und in der EAP Vorsitzender des SARC.

Round-Table «Science and Psychotherapy» am EAP Kongress in Zagreb

v.l.n.r. Luca Malatesti (Philosophe), Lea Sugman-Bohinc (Psychotherapeutin und Forscherin), I. Miskulin (Moderatorin), Peter Schulthess (ASP), Alfred Pritz (Rektor SFU)