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Aus dem Präsidium

Neben der Grundlagenarbeit zur ordentlichen Akkreditierung des Curriculums C beschäftigt uns nach wie vor der Wechsel vom Delegations- ins Anordnungsmodell — eine bis jetzt ungelöste Frage, die bei den Verhandlungen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nur harzig vorangeht. Einer der grössten Stolpersteine ist die Verweigerung einer Mengenausweitung, ohne die ein Modellwechsel aber schlicht nicht vollzogen werden kann. Erfreulich ist immerhin die Zusammenarbeit zwischen den drei Verbänden ASP, FSP und SBAB, die in dieser Frage geeint auftreten.

Im Unterschied zum Delegationsmodell, das unter ärztlicher Kontrolle abgewickelt und über den delegierenden Arzt abgerechnet wird, soll das von der ASP bevorzugte Anordnungsmodell ähnlich funktionieren, wie dies bereits bei der Physiotherapie der Fall ist. Das heisst, dass Patientinnen und Patienten auf ärztliche Anordnung hin in eine psychotherapeutische Behandlung überwiesen würden. Gleichzeitig könnten Psychotherapeuten/-innen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Nach Ansicht der ASP ist dies ein triftiger Grund, weshalb die Psychotherapiebehandlung ebenfalls in die Grundversicherung gehört.

Zu bedenken wäre allerdings die Übernahme eines Pluspunkts aus dem Delegationsmodell ins Anordnungsmodell. Das Delegationsmodell ermöglicht gemäss den Richtlinien der Tarmed Psychotherapeuten/-innen, die sich noch in Ausbildung befinden, die Ausübung von Behandlungen, sofern sie nach dem Psychologiestudium eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung, mindestens 150 Stunden Theorie und 100 Stunden Selbsterfahrung absolviert haben.

Was für eine Übernahme dieses Punktes ins Anordnungsmodell spricht, ist die Möglichkeit, für Psychotherapeuten/-innen in Ausbildung auf diese Weise dringend benötigte Praktikums- und Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig könnte damit ein wichtiger Anreiz für die Nachwuchsförderung geschaffen werden. Ein weiterer Vorteil wäre die Möglichkeit für die angehenden Psychotherapeuten/-innen, mit der Krankenkasse direkt abzurechnen. Allerdings müssten die Praktikumsplätze sorgfältig vertraglich geregelt oder wie bislang limitiert werden, damit der Schaffung von «billigen» Arbeitsplätzen kein Vorschub geleistet werden kann.

Inzwischen hat ein weiteres Kolloquium zum Curriculum mit den Instituten stattgefunden, die sich für den Weg C entschieden haben. Über den bisherigen Stand der Dinge haben wir an der Mitgliederversammlung informiert, über die wir ebenfalls in dieser Ausgabe berichten. Die Grundlagendokumente sind nun bereinigt, und es geht jetzt an die Detailarbeit. Es müssen die Module und Kurse beschrieben und ein Steuerungsgremium ernannt werden, welches die Gesamtkoordination der Akkreditierung leitet. Ferner müssen die Weiterbildungspartner eine Selbstevaluation vornehmen und die Zuständigkeiten der ASP bezüglich Qualitätsstandards bestimmt werden. Am Kolloquium wurde ein Aufgaben- und Zeitplan definiert mit dem Ziel, das Akkreditierungsgesuch noch vor Weihnachten 2015 einzureichen. Allen Beteiligten steht daher ein reichbefrachtetes Sommerprogramm bevor.

Gemeinsam dürfen wir gespannt sein, wie sich die Verhandlungen mit dem BAG und die Arbeiten zur Akkreditierung weiterentwickeln. Gerne werden wir Sie darüber weiter auf dem Laufenden halten.

Ihre Präsidentin

Gabriela Rüttimann