Peter_Schulthess.jpg

Bericht aus der Schweizer Charta für Psychotherapie

Jahresbericht 2014 des Präsidenten

Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Integration der Charta in die ASP, der Anpassung an die Qualitätsvorgaben des Psychologieberufegesetzes (PsyG) und der Vorbereitungen auf die ordentliche Akkreditierung der Weiterbildungsgänge.

An der Mitgliederversammlung vom Januar wurde der Verein Schweizer Charta für Psychotherapie formell rückwirkend auf den 31.12.2013 aufgelöst. Als Liquidatoren wurden der vormalige Präsident (Peter Schulthess) und die vormalige Kassierin (Doris Lier) eingesetzt. Die Liquidation konnte innert der gesetzlichen Mindestfrist von einem Jahr abgeschlossen werden. Das Restvermögen der Charta (221’156.45 Franken) wurde entsprechend dem Auflösungsbeschluss per 1.1.2015 der ASP zur Verfügung gestellt. Das zweckgebundene Restvermögen der Praxisstudie ambulante Psychotherapie Schweiz (PAP-S) wird weiterhin direkt von der Charta verwaltet, ausserhalb der ASP-Rechnung als gesonderte Rechnung.

Im Januar hat die Versammlung zudem beschlossen, die bisherigen Standards der Charta an die neuen Minimalstandards des PsyG anzupassen. Für manche ein pragmatisch richtiger Anpassungsschritt, für andere eine bedauerliche Aufgabe der bisherigen hohen Standards der Charta. Der Schritt des Bundes, die quantitativen Standards für eine Weiterbildung in Psychotherapie unter das Mass sämtlicher Fachverbände und Kantone zu legen, ist schwer verständlich, argumentierte man politisch doch mit dem PsyG als Massnahme zu einer Verbesserung der Psychotherapie-Ausbildung.

Im Hinblick auf die ordentliche Akkreditierung hat der Vorstand der ASP die Leitungsverantwortung übernommen. Vier Wege wurden skizziert und in Charta-Kolloquien diskutiert:

Weg A: Ein Institut lässt sich selber direkt akkreditieren, ohne eine andere «verantwortliche Organisation» einzuschalten.

Weg B: Ein Institut lässt seinen Weiterbildungsgang unter Einbezug der ASP als verantwortliche Organisation akkreditieren.

Weg C: Mehrere Institute schliessen sich zusammen unter dem Dach der ASP und lassen einen gemeinsamen ASP-Weiterbildungsgang (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Ausrichtung) akkreditieren.

Diese drei Varianten werden realisiert entsprechend den Wünschen der Weiterbildungsinstitute.

Weg D: individuell modularer Weiterbildungsgang der Berufsverbände. Gemeinsam mit FSP und SBAP arbeiten wir daran, auch einen solchen Weiterbildungsgang so auszuarbeiten, dass er akkreditierungsfähig wird. Dies insbesondere deshalb, weil alle drei Verbände mit Blick auf die Romandie und das Tessin sehen, dass es dort noch für etliche Jahre keine ausreichenden institutionellen Ausbildungsangebote geben wird wie in der Deutschschweiz.

Die PAP-S befindet sich weiterhin im Prozess der Auswertungen und Aufbereitung von Publikationen. Dieser Prozess dauert länger als erwartet, soll aber bis Ende 2016 abgeschlossen werden mit einer abschliessenden Buchpublikation.

Im November fand eine interdisziplinäre Tagung statt zum Thema «Emanzipieren wir uns». Sie war inhaltlich sehr bereichernd, doch leider wurde die erwünschte Teilnehmerzahl nicht erreicht. Dies war die letzte öffentliche Tagung der Fortbildungskommission der Charta. Die Tagungsbeiträge werden im Heft 2-2015 der Zeitschrift «Psychotherapie Wissenschaft» erscheinen. Die Fortbildungskommission ist jetzt eine ASP-Kommission und wird künftig Tagungen weiterhin im 2-Jahresrhythmus unter dem Label ASP durchführen.

Der letzte universitäre Weiterbildungsgang «Psychotherapeutische Psychologie» in Kooperation mit der Donauuniversität Krems schloss Ende 2014 ab. Ein letzter Prüfungstermin fand noch im Februar 2015 statt. Damit endet ein erfolgreiches Projekt, das wegweisend war für die Zusatzausbildung von Menschen, die aus anderen Sozialwissenschaften als der Psychologie zum Beruf der Psychotherapeutin wechseln wollten. Der Gesetzgeber wollte diesem Weiterbildungsweg keine Chance geben und erklärte die Psychotherapie zu einem psychologischen Beruf. Quereinsteiger müssen seither zwingend ein volles Psychologiestudium absolvieren.

Die Zeitschriften «Psychotherapie Wissenschaft» und «Psychotherapie Berufsentwicklung» wurden im Verlag Schweizer Charta für Psychotherapie herausgegeben. Sie erscheinen halbjährlich. Die Zeitschriften sind open access öffentlich abrufbar unter www.psychotherapie-wissenschaft.info. Dort können sich Leser/-innen registrieren lassen und werden dann automatisch per E-Mail informiert, wenn die nächste Nummer publiziert ist. Mitglieder der ASP und die Einzelmitglieder der Kollektivmitglieder können sich beim Sekretariat der ASP melden, um jeweils eine Print-Ausgabe der Zeitschrift PTW zu beziehen, wenn sie dies der elektronischen Ausgabe vorziehen. Die Kosten sind mit dem Mitgliederbeitrag gedeckt.

Im Jahr 2015 werden die ASP Zeitschriften «à jour!» und «Psychotherapie Berufsentwicklung» zusammengelegt und unter neuem Layout erscheinen, sowohl als Print-Zeitschrift wie auch als Open-access-Zeitschrift.

Mitgliederversammlung

Am 14.3.2015 fand im Anschluss an die ASP-Mitgliederversammlung die Chartaversammlung statt (Konferenz der Weiterbildungsinstitute und Fachverbände). Es wurden die oben erwähnten vier Varianten der Akkreditierung von Weiterbildungsgängen vorgestellt.

Es werden alle Wege beschritten. Als Verbandsprojekte gelten B und C sowie D. Bei D wird eine gemeinsame Trägerschaft der drei genannten Berufsverbände angestrebt. Diese Projekte bedeuten im laufenden Jahr viel Arbeit und bilden einen Schwerpunkt der Aktivitäten.

Auf der Webseite www.psychotherapieforschung.ch werden laufend Publikationen aus dem Datenschatz der PAP-S aufgeschaltet. Ein Besuch dieser Webseite lohnt sich für jene, die an diesen Auswertungen interessiert sind.

Das Verfahrensreglement zur Behandlung von Beschwerden (u.a. von Studierenden gegen ihre Weiterbildungsinstitution) wurde in überarbeiteter Form verabschiedet und ist auf der Webseite der Charta (www.psychotherapiecharta.ch) auffindbar. Es wurden auch als Handreichung Anleitungen für die Weiterbildungsinstitute zur Behandlung von Beschwerden erarbeitet, sodass sie den Ansprüchen eines allfälligen Weiterzugs vor das Bundesverwaltungsgerichtes entsprechen. Auch für Personen, die sich beschweren wollen, sind Handreichungen erarbeitet worden, welche ihnen eine allfällige Beschwerdeführung erleichtern. Diese sind ebenfalls auf der Webseite der Charta zu finden.

Die Webseiten der ASP und der Charta brauchen eine Überarbeitung, welche die Eingliederung der Charta in die ASP widerspiegeln. Sie ist im Gange.

Peter Schulthess

Präsident der Schweizer Charta für Psychotherapie und Vorstandsmitglied der ASP

E-Mail: praesidium@psychotherapiecharta.ch