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ASP-Mitgliederversammlung in Olten

Unter der Leitung von ASP-Präsidentin Gabi Rüttimann fand die ASP-Mitgliederversammlung diesen Frühling in Olten statt – mit der Hoffnung verbunden, dass dies die Anreise der Mitglieder aus der Suisse romande verkürzen würde. Es hatten aber nur wenige Romands den Weg nach Olten unter die Füsse genommen. Ob dies wohl dem frühlingshaften Wetter zu verdanken war?

Geschäftsjahr mit offenen Enden

Das Berichtsjahr war unter anderem geprägt von der geplanten Überführung der Psychotherapiebehandlung vom Delegations- ins Anordnungsmodell. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Verbänden ASP, FSP und SBAB war dabei konstruktiv und es war wichtig, dass die drei Partner in Tariffragen geeint auftraten. «Es tut gut, dass wir nun am gleichen Strick ziehen und gegenüber den Stakeholdern mit einer Stimme sprechen können», so das Fazit der Präsidentin, Gabi Rüttimann.

Kurz vor der Mitgliederversammlung hatte mit dem stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Stephan Spycher, eine Sitzung stattgefunden. Sein erklärtes Ziel war es, Argumente abzuholen, um das Anordnungsmodell voranzutreiben. Der Bundesrat wird ja den Wechsel von der delegierten Psychotherapie zum Anordnungsmodell nur unter der Bedingung bewilligen, dass es nicht mehr kosten dürfe. Grundsätzlich müssen Budgetüberschreitungen dem Parlament vorgelegt werden. Das BAG braucht deshalb stichhaltige Argumente gegenüber dem Parlament, weshalb eine Mengenausweitung Sinn macht. Vonseiten der Verbände wurden bereits viele Argumente geliefert, die mehr Mittel legitimieren. Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass alles wieder im Sand verläuft und es beim bisherigen Delegationsmodell bleibt.

Bei der Arbeit zur Tarifstruktur war ursprünglich eine Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) geplant. Diese Zusammenarbeit ist leider nicht zustande gekommen, unter anderem aufgrund einer Personalumstrukturierung und fehlender Ressourcen bei der FMH. Auch ist Dr. Ernst Gähler, Vizepräsident der FMH, unerwartet verstorben. Inzwischen wurde deshalb eine Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) ins Auge gefasst.

Im Zusammenhang mit der Integration der Charta in die ASP wurde die sehr grosse Arbeit von Charta-Präsident Peter Schulthess und dem ASP-Sekretariat gelobt. Der Charta-Präsident erwähnte ebenfalls die Kooperation und damit verbundenen Herausforderungen bei der Zusammenführung von zwei Kulturen. Die Integration ist jedoch auf gutem Weg und die Differenzen halten sich im Rahmen. In Bezug auf die Überführung des Verbandsvermögens musste die Charta zwei Liquidatoren benennen, um alle Gläubiger zu befriedigen. Die finanzielle Seite ist nun erledigt und konnte per Ende 2014 abgeschlossen werden.

ASP-Curriculum auf gutem Weg

Verbandsintern gehen die Arbeiten zur ordentlichen Akkreditierung mit dem Curriculum C unter Hochdruck weiter. Die dafür eingesetzte Steuerungsgruppe arbeitet sehr intensiv und hat eine erste Konsultation mit den teilnehmenden Instituten durchgeführt. Für die ASP stellt sich die Hauptfrage, auf welche Weise sie die Institute möglichst gut vertreten kann, damit diese die Akkreditierung erhalten. Es bestehen verschiedene Varianten, Weiterbildungsgänge der ausbildenden Institute zu akkreditieren. Beim sogenannten Weg A unternehmen die Institute eine eigenständige und direkte Akkreditierung. Es sind fünf Institute, die diesen Weg gewählt haben. Beim Weg B kann sich ein Weiterbildungsanbieter unter dem Patronat einer Organisation akkreditieren lassen, beispielsweise unter der Obhut der ASP.

Der am meisten gewählte Weg C sieht vor, dass sich die Institute für einen gemeinsamen Weiterbildungsgang entscheiden. Acht Institute haben diesen Weg gewählt und beschlossen, sich mit einem gemeinsamen ASP-Curriculum akkreditieren zu lassen. Im Zentrum der derzeitigen Diskussionen steht die Frage, welche Anteile der Weiterbildung gemeinsam (generisch) und welche Anteile methodenspezifisch sein sollen. Die spannenden Diskussionen über diese Inhalte sind konstruktiv und bereits weit gediehen.

Schliesslich gibt es – auch auf Wunsch des BAG – einen Weg D, der die Verleihung eines Fachtitels «sur Dossier» vorsieht, was vor allem für Quereinsteiger vorgesehen wäre. Dieser Weg ist jedoch heute nicht mehr aktuell. Es soll den Instituten überlassen sein, ob sie Quereinsteiger akzeptieren oder nicht.

Für die Verbände im Tessin und in der Suisse romande eröffnet sich die Chance, ein gemeinsames Curriculum anzubieten. Zwischen den Verbänden hat sich die Situation entspannt. Als trennendes Element hat sich hauptsächlich die Grundausbildung herausgestellt, doch sind neue Kooperationen möglich geworden. Der Hauptanspruch der Integralität kann gewahrt bleiben, indem mindestens die Hälfte der Weiterbildung in der Schweiz absolviert werden muss.

Regionen und Kommissionen

Die ASP in der Suisse romande verfügt nicht über sehr viele Mitglieder, doch erfreut sie sich eines sehr aktiven Kerns. Die Regionalstelle hat sehr viele Fragen beantworten können. Es bleibt festzuhalten, dass es früher viel einfacher gewesen ist, in die ASP einzutreten.

Bei der Erteilung von Praxisbewilligungen sind die Kantone Genf und Neuchâtel nach wie vor sehr langsam. Obwohl die Kantone dieses Recht faktisch nicht mehr haben, nehmen sie sich immer noch das Entscheidungsrecht für die Bewilligungen heraus.

Im Tessin führte die ASP im Herbst zusammen mit der FSP einen Kongress durch, an dem 150 Personen teilnahmen. Unter anderem waren auch Vertreter des Gesundheitsdepartements anwesend. Eine weitere Veranstaltung fand im Februar statt, an der sich 120 Personen beteiligten. Die ASP-Regionalstelle im Tessin wird zunehmend als Anlaufstelle für Expertise in Psychotherapie wahrgenommen.

Von der Ethikkommission wird bemängelt, dass nach wie vor keine Richtlinien bestehen, die speziell im Kinder- und Jugendbereich dringlich sind. Es besteht das Problem, dass speziell sexuelle Fragen nicht richtig bearbeitet werden können. Weltweit wird das Thema sehr unterschiedlich gehandhabt. In der Schweiz sind die Regelungen aber sehr rigide, mit einer 10-jährigen Wartefrist. Diese 10 Jahre Schutzfrist sind jedoch in Ermangelung an Psychotherapie-Richtlinien entstanden und wurden von einem Gericht verfügt. Eine entsprechende Dokumentation vonseiten der ASP wird deshalb als vordringlich erachtet.

Publikationen

Zwischen den Zeitschriften «Psychotherapie-Berufsentwicklung» und «à jour» gibt es grosse Überschneidungen. Es wurde deshalb beschlossen, die beiden Publikationen noch in diesem Jahr zusammenzulegen. Die Ausgaben werden sowohl als Hardcopy wie open access zu beziehen sein.

Die Charta gibt nach wie vor das wissenschaftliche Journal «Psychotherapie-Wissenschaft» heraus. Die Hardcopy-Version erscheint zweimal jährlich. Das Journal hat zwar Leser/-innen verloren, was aber wahrscheinlich auf die Möglichkeit zurückzuführen ist, die Publikation auch open access zu beziehen. Hardcopy-Versionen können nach wie vor gratis beim ASP-Sekretariat, Miriam Marri, bezogen werden.

Nach lebhaften und engagierten Diskussionen schloss die Präsidentin die ASP-Mitgliederversammlung und bedankte sich bei allen Teilnehmenden. In Anbetracht der am Nachmittag stattfindenden Charta-Mitgliederversammlung waren die Anwesenden zum Mittagessen eingeladen, bei dem mancher Faden am ASP-Psychotherapie-Netzwerk weitergesponnen werden konnte.

Marianne Roth

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