Das PsyReg und seine Bedeutung

Marianne Roth

Bereits am 1. August 2017 ist das angekündigte Psychologieberuferegister «PsyReg» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Internet aufgeschaltet worden, in dem die eidgenössisch anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfasst sind. Im Vorfeld hatten die Verbände mit dem BAG vereinbart, für das Register die Mitgliederadressen mit Zusatzinformationen zur Verfügung zu stellen – nach vorgängiger Befragung unserer Mitglieder, ob sie überhaupt im Register erfasst sein wollen. Vonseiten der ASP verzögerte sich die Aufbereitung des Datenmaterials, weil wir selbst gerade dabei waren, in unserer eigenen Datenbank Anpassungen vorzunehmen. Damit konnten die Daten erst nach der Aufschaltung des PsyReg, portionsweise und in alphabetischer Reihenfolge, ans BAG übermittelt werden.

Auch beim BAG ergaben sich Verzögerungen, da die Daten zur Berufsausübungsbewilligung, die von den kantonalen Gesundheitsdirektionen geliefert werden, noch nicht vorhanden waren und die Einträge fälschlicherweise mit «keine Bewilligung» bezeichnet wurden, was aber rasch mit einem Vermerk auf der Website korrigiert werden konnte. Nicht verhandelbar ist das Aufschalten des Geburtsdatums der eingetragenen Psychotherapeut/innen, da dieses in der Verordnung zum PsyG vorgeschrieben ist. Nach einigen weiteren Klärungsfragen sollte das Register nun vollständig sein.

 

Gültigkeit des ASP-Titels

Im PsyReg wird auch der berufliche Werdegang der registrierten Personen publiziert. Daher war eine Frage, die mehrmals von Mitgliedern an uns herangetragen wurde, nach der Gültigkeit des Titels «Psychotherapeut/in ASP» und ob dieser auch über die Übergangsphase nach 2018 hinaus eidgenössisch anerkannt sei.

Mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG wurde vereinbart, dass alle von der ASP anerkannten Mitglieder, die ein sogenannt modulares Curriculum vorweisen können, eidgenössisch anerkannt sind. Mit «modularem Curriculum» ist gemeint, dass die Kandidat/innen nicht zwingend eine Ausbildung durchliefen, die heute vom PsyG gefordert wird, nämlich Bachelor und Master in Psychotherapie plus Weiterbildung in einem (provisorisch) akkreditierten Weiterbildungsinstitut. Es werden auch Ausbildungen anerkannt, die einen anderen Verlauf nahmen, vorausgesetzt, sie wurden vor Einführung des PsyG am 31.03.2013 absolviert. Das heisst, die Mitgliedschaft in der ASP ist gleichbedeutend mit der eidgenössischen Anerkennung.

 

Wem das PsyReg nützt

Was die Funktion des PsyReg betrifft, soll dieses verschiedene Anspruchsgruppen bedienen und präsentiert sich zudem als Instrument der Qualitätssicherung. Alle im Register erfassten Mitglieder sind eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die einen provisorisch akkreditierten Weiterbildungsgang abgeschlossen haben. Wichtig für unsere Mitglieder zu wissen ist, dass auch Psychotherapeut/innen, die über eine alte, kantonalrechtliche Berufsausübungsbewilligung verfügen, jedoch keinen eidgenössischen Weiterbildungstitel oder anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie vorweisen können, im PsyReg eingetragen sind.

Patient/innen können sich im PsyReg versichern, dass «ihr» Psychotherapeut oder «ihre» Psychotherapeutin über eine eidgenössische Anerkennung und damit die notwendige Fachkompetenz sowie eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügt. Im Register sind auch ausländische Psychotherapeut/innen erfasst, sofern ihre Weiterbildung von der Psychologieberufekommission (PsyKo) als gleichwertig mit einem Schweizer Abschluss eingestuft wurde.

Den kantonalen Behörden ermöglicht das PsyReg die Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung, die nach wie vor in ihrer Hoheit liegt. Das Register wird auch Einschränkungen oder allfällige Disziplinarmassnahmen gegen eine/n Psychotherapeut/in enthalten, was die Kantone bei ihren Aufsichtspflichten zusätzlich unterstützt.

 

Marianne Roth, Geschäftsleiterin der ASP

marianne.roth@psychotherapie.ch