Gutachten des deutschen Wissenschaftlichen Beirates zur Humanistischen Psychotherapie

Peter Schulthess

Die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) hat 2012 beim deutschen Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach §11 PychThG einen Antrag gestellt, die Humanistische Psychotherapie als Verfahren anzuerkennen. Unter dieses Dach «Humanistische Psychotherapie» stellten sich die Gesprächspsychotherapie (Rogers), die Gestalttherapie (Perls), die Emotionsfokussierte Psychotherapie (Greenberg), das Psychodrama (Moreno), die Logotherapie (Frankl), die Existenzanalyse (Längle), die Körpertherapie (verschiedene Ansätze inklusive Bioenergetik, Biodynamik, Biosynthese, Hakomi), das Pesso Boyden System Psychomotor (PBSP), die Integrative Therapie (Petzold) und die Transaktionsanalyse (verschiedene Ansätze: Berne, Schiff und Goulding).

Parallel hat der Deutsche Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten (DDGAP) ein Anerkennungsgesuch für die Gestalttherapie als Verfahren gestellt. Für die Gesprächstherapie und das Psychodrama hat der Wissenschaftliche Beirat schon vor einiger Zeit je ein Gutachten präsentiert. Das machte den Antrag der AGHPT etwas besonders. Psychodrama wurde seinerzeit für keine der Diagnosegruppen anerkannt, die Gesprächstherapie für drei Diagnosegruppen.

Der Wissenschaftsbeirat hat sein Gutachten am 11. Dezember 2017 publiziert. Er prüfte erst, ob die Humanistische Psychotherapie überhaupt ein kohärentes Verfahren im Sinne des Methodenpapiers des Wissenschaftlichen Beirates sei und verneint diese Frage, da nicht alle Kriterien erfüllt seien. Die Humanistische Psychotherapie wurde als eine international in der Fachliteratur beschriebene Grundrichtung der Psychotherapie mit einigen Gemeinsamkeiten eingeschätzt, auch wenn die Zuweisung der hier vorliegenden Verfahren einzigartig sei und sich nicht komplett mit der internationalen Fachliteratur decken würde. Als Verfahren im Sinne des Methodenpapiers des Beirates, wurde es aber nicht eingeschätzt, da weder die theoretischen Modelle zur Entstehung von psychischen Erkrankungen noch die Ausführungen über die Theorie der Veränderung und die daraus abgeleiteten Behandlungstechniken im Sinne des Methodenpapiers als konsistent betrachtet werden könnten. Auch werde die Humanistische Psychotherapie bisher nirgends umfassend gelehrt, sondern die bisherigen Ausbildungen fänden beschränkt auf die jeweilige Richtung statt.

In einem zweiten Schritt überprüfte der Beirat für jede Richtung gesondert deren Wirksamkeitsnachweise für die 18 Anwendungsbereiche (Indikationsbereiche) gemäss Methodenpapier. Der Wirksamkeitsnachweis für einen Anwendungsbereich setzt voraus, dass in mindestens drei unabhängigen, methodisch adäquaten Studien die Wirksamkeit bei Störungen aus diesem Anwendungsbereich nachgewiesen ist und mindestens eine Studie eine Katamnese-Untersuchung einschließt, mit der ein Therapieerfolg auch noch mindestens sechs Monate nach Therapieende nachgewiesen wird.

Insgesamt wurden 313 Studien eingereicht, 6.275 Angaben zu Studien aus einer Literaturrecherche und ein Update zur systematischen Recherche mit weiteren 1.875 Titeln. Insgesamt 7.976 Titel wurden von vornherein ausgeschlossen und gar nicht bewertet. Es verblieben 481 Studien, von denen 367 ausgeschlossen wurden, da sie die methodischen Mindestanforderungen nicht erfüllen würden. So verblieben nur noch 114 Studien, die bewertet wurden.

Das Ergebnis ist ernüchternd ausgefallen: Unter der Voraussetzung, dass die Emotionsfokussierte Therapie der Gesprächstherapie zugeordnet wird, ergaben sich lediglich für die Gesprächstherapie drei Indikationsbereiche, wo die Wirksamkeit ausreichend nachgewiesen wurde: affektive Störungen, Anpassungs- und Belastungsstörungen, psychische und soziale Faktoren. Damit kann sie zwar als wissenschaftlich anerkannte Methode für diese drei Störungsbereiche gelten, jedoch nicht als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Zu diesem Schluss ist der Beirat schon 1999 gekommen. Die Gesprächstherapie konnte seither keine neuen Studien vorlegen, die eine andere Einschätzung erlaubt hätten. Manche ältere Studien, die 1999 noch anerkannt wurden, sind dieses Mal aberkannt worden. Für alle anderen Verfahren ist die Wirksamkeitsprüfung für sämtliche der geforderten Indikationsgruppen negativ verlaufen.

Für die Gestalttherapie wurde gerade eine einzige Studie im Bereich Anpassungs- und Belastungsstörungen als Wirksamkeitsbeleg anerkannt. Der Beirat übergeht, dass Greenberg die Ergebnisse der Emotionsfokussierten Psychotherapie sowohl für die Gesprächstherapie wie auch die Gestalttherapie gelten lassen will. Für das Psychodrama wurde eine einzige im Bereich psychische und soziale Faktoren anerkannt, im selben Bericht drei für die Logotherapie und eine für die Existenzanalyse. Für die Körpertherapien wurden je eine im Bereich affektive Störungen und im Bereich Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen anerkannt. Für Pesso und Integrative Therapie wurden keine Studien anerkannt, für die Transaktionsanalyse eine im Bereich der Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Für die Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie wurde keine einzige Studie anerkannt.

Kritik

Diesem Gutachten ist heftige Kritik entgegengebracht worden.

Die AGHP bemängelt die Kriterien, anhand denen Studien ausgeschlossen wurden. Insbesondere stellt sie fest, dass 1999 bzw. 2003 32 vorgelegte Studien anerkannt wurden. Davon sind 27 mit dem Antrag wieder eingereicht worden. Keine einzige davon wird noch anerkannt! Der Beirat begründet dies damit, dass damals noch keine genauen Kriterien zur Beurteilung der Studien vorgelegen hätten, die heute aber im Methodenpapier elaboriert seien. Die Prüfung sei anhand der neuen Kriterien erfolgt.

Bloss Level-One Studien seien berücksichtigt worden und dies trotz heftigen Auseinandersetzungen in der Scientific Community über den Sinn oder Unsinn dieses «Goldstandards». Es sei nicht haltbar, dass statistisch begründete Daten älterer Studien heute nicht mehr anerkannt würden, bloss weil der Rat seine Beurteilungskriterien an Studiendesigns auf Level-One neu ausgerichtet hätte. Die statistische Basis und deren Aussagekraft sei dieselbe geblieben. Die AGHP bemängelt und belegt mit guten Begründungen die Methodik des Beirates, wie er gar eine Metastudie mit 200 Outcome-Studien mit guten Resultaten für die Humanistische Psychotherapie ausgeblendet hat. Die AGHP ersuchte den Beirat zudem, seine Bewertung von 20 benannten Studien zu den einzelnen Anwendungsbereichen zu überprüfen.

Prof. Jürgen Kriz nimmt für die Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG) deutlich Stellung: «Aus Sicht der GwG sind die Bewertungen des WBP in hohem Maße sachwidrig. Die ‹Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie› (AGHPT) hatte in ihrem Antrag an den WBP über 300 Wirkstudien vorgelegt, die überwiegend in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert worden waren. Von diesen hatte der WBP lediglich 29 Studien als Wirksamkeitsnachweise nach seinen aktuellen Kriterien anerkannt. Abgelehnt wurden beispielsweise Studien, die der Habilitation an einer deutschen medizinischen Fakultät zugrunde lagen. Ebenso eine Studie, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert, in der renommierten Zeitschrift ‹Psychotherapy and Psychosomatics› veröffentlicht und von der ‹Society of Psychotherapy Research› mit dem internationalen Forschungspreis der SPR ausgezeichnet worden war.

Der WBP hat, nach Einschätzung der GwG, in der Entwicklung seines Gutachtens gegen zentrale Regeln der Wissenschaft verstoßen. So ignorierte er in einem Fall das Urteil von Fachvertretern und die Stellungnahme des Autors einer Studie. Noch dazu hatte der WBP, von 27 Wirksamkeitsstudien, die er 2002 anerkannt hatte, nun 26 Studien abgelehnt. Auf die Beanstandung der AGHPT zu Fehlbewertungen ging der WBP in seinem Gutachten nicht einmal ein.

Ein so extremer, einseitig vorgenommener Gesinnungswandel hat mit seriöser Begutachtung – geschweige denn mit wissenschaftlichem Vorgehen – nichts gemeinsam. Das Ergebnis des WBP-Gutachtens ist damit stark infrage zu stellen» (GwG Januar 2018).

Die GwG ist überzeugt, dass nach dieser WBP-Vorgehensweise eine Überprüfung der Richtlinienverfahren ebenfalls zu dem Ergebnis kommen würde, dass diese «nicht wissenschaftlich» sind und nicht «für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten empfohlen werden können».

Zahlreiche durch die AGHPT beanstandete Bewertungen zeigen aus Sicht der GwG die Unstimmigkeit und die mangelnde Seriosität in der Vorgehensweise des WBP (vgl. hierzu etwa die Stellungnahme der AGHTP vom 18. September 2017).

Dieser Kritik haben sich Ende Februar 2018 40 Professoren an deutschen Universitäten und Hochschulen angeschlossen. Die insgesamt über 40 Wissenschaftler im Bereich Psychotherapie/Medizin schreiben in ihrem Brief an den WBP, es sei «völlig unangemessen, auf diese Art und Weise die Bestätigung der wissenschaftlichen Anerkennung eines Verfahrens scheitern zu lassen. Schließlich geht es um ein Verfahren, das jenseits der deutschen Staatsgrenzen international sehr vielen Patienten zur Verfügung steht, von diesen nachgefragt wird und, wie der WBP selbst einräumt, in mehreren Indikationsbereichen seine Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen hat» (GwG Februar 2018).

Kommentar

Der Wissenschaftlichkeitsbegriff des deutschen Beirates ist öffentlich zu kritisieren. Wären diese Kriterien für den Wirksamkeitsnachweis in der Schweiz angewendet worden, keines der humanistischen und Körpertherapieverfahren der Charta hätte eine Akkreditierung erhalten können. Zum Glück hat der Schweizer Gesetzgeber den Wirksamkeitsnachweis nicht so eng definiert. Allerdings habe ich in Expertengesprächen anlässlich der Akkreditierungsverfahren zu oft gehört, dass man sich auf die Kriterien des deutschen Beirates bezog, diese aber (leider) nicht anwenden könne, da in der Schweiz eine entsprechende gesetzliche Operationalisierung der Kriterien fehle und man deswegen einen «weicheren» Wissenschaftlichkeitsbegriff anwenden müsse. Bekannt sind auch aus der PsyKo Stimmen, die gerne eine Verschärfung im Sinne des deutschen Wissenschaftlichen Beirates herbeiführen würden und sich gerne selber als solchen verstehen möchten. Wenn es ASP, FSP und SBAP mit dem Erhalt der Methodenvielfalt in der Schweiz ernst ist, so müssen wir uns jetzt einmischen, auch über die Landesgrenzen hinweg. Die Charta hat begründete und sinnvolle Kriterien erarbeitet und publiziert, die für die wissenschaftliche Fundierung einer Therapierichtung herangezogen werden können. Sie sind m.E. erneut in die öffentliche Diskussion einzubringen. Auch im Rahmen der PAP-S Publikationen finden sich deutliche Worte zur Kritik des RCT Level-One Standards. Greifen wir sie als Fachverband auf und stimmen wir international in die Kritik an der Arbeit des deutschen Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ein. Wer schweigt, hat immer Unrecht. Und bereitet den Boden dafür vor, dass es auch bei uns so kommen kann, wie im nördlichen Nachbarland.

Quellen

AGHPT (2017). Stellungnahme vom 16.10.2017. http://aghpt.de/texte/AGHPT-Stellungnahme-an-WBP--2017-10-16.pdf (05.04.2018).

AGHPT (2018). Stellungnahme vom 23.01.2018. http://aghpt.de/texte/AGHPT-Stellungnahme.pdf (05.04.2018).

GwG (2018). Pressemitteilung vom 23.01.2018. http://www.gwg-ev.org/presse (05.04.2018).

GwG (2018). Pressemitteilung vom 27.02.2018. http://www.gwg-ev.org/presse (05.04.2018).

GwG (2018). Offener Brief an den wissenschaftlichen Beirat vom 26.02.18. http://www.gwg-ev.org/presse (05.04.2018).

Heuft, G. & Esser, G. (2017). Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie, Deutsches Ärzteblatt vom 09.03.2018. https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=196643, DOI: 10.3238/arztebl.2018.gut_hpt01.

Kriz, J. (2018). Gutachten zur Humanistischen Psychotherapie tendenziös und voller Mängel. https://www.gwg-ev.org/sites/default/files/presse/mb_GPB_2018-1 Kriz.pdf (05.04.2018).

Peter Schulthess ist Vorstandsmitglied der ASP, Alt-Präsident der Schweizer Charta für Psychotherapie und Vorsitzender des Wissenschafts- und Forschungskomitees der EAP.