Qualitätsstrategie des Bundesrats

Peter Schulthess

à jour! Psychotherapie-Berufsentwicklung 10 (19) 2024 22–23

https://doi.org/10.30820/2504-5199-2024-1-22

Anlässlich der ASP-Tagung «Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis» vom 27. August 20221 wurde auch die EQK (Eidgenössische Qualitätskommission) vorgestellt, die zur Aufgabe hat, den Bund, die Kantone, die Leistungserbringer und die Versicherer zur Qualitätsentwicklung der Leistungen im Gesundheitsbereich hinsichtlich der Koordination der Massnahmen zu beraten. Die EQK ist eine ausserparlamentarische Behördenkommission, die vom Bundesrat für jeweils 4 Jahre eingesetzt wird. Sie besteht aus 15 Mitgliedern (4 Personen der Leistungserbringer, 2 von den Versicherern, 2 von Patientenorganisationen, 2 von den Kantonen und 5 aus der Wissenschaft). Basis der Tätigkeit der EQK ist die Qualitätsstrategie des Bundesrats. Dieser gibt jeweils Ziele für 4 Jahre vor, die von der EQK zu operationalisieren sind.

«Die Oberziele und Handlungsfelder der Qualitätsstrategie werden in den Vierjahreszielen priorisiert und konkretisiert. Die Vierjahresziele gliedern sich nach den Handlungsfeldern.

An der Umsetzung der Vierjahresziele sind verschiedene Akteure beteiligt:

Die eigens zur Realisierung der Ziele des Bundesrates eingesetzte Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) operationalisiert die Vierjahresziele in ihren Jahreszielen und setzt die bereitgestellten Mittel zur Erreichung der Vierjahresziele ein, indem sie Dritte beauftragt und sich an ausgewählten Projekten finanziell beteiligt. Die EQK nimmt eine koordinierende, systematisierende und vernetzende Rolle ein.

Die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer (Qualitätsvertragspartner) schliessen untereinander Qualitätsverträge ab. Ziel und Zweck der Qualitätsverträge ist es, einheitliche und vertraglich verbindliche Massnahmen zur Qualitätsentwicklung festzulegen. Die Qualitätsverträge haben sich an den Zielen des Bundesrates auszurichten.

Die Leistungserbringer tragen die Verantwortung für die Durchführung einer qualitativ hochstehenden Leistung an den Patientinnen und Patienten. Dabei müssen sie sich an die Qualitätsverträge halten.»2

In der Broschüre «Ziele des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung OKP für die Jahre 2025–2028» sind diese dargestellt. Zusammenfassend gibt die Grafik einen Überblick.

Das klingt alles sehr umfassend und lässt uns PsychotherapeutInnen erahnen, dass da noch einiges auf uns zukommen wird.

In der EKQ ist es in der abgelaufenen Amtsperiode zu einem Protest-Rücktritt gekommen: Der Vertreter der FMH, Christoph Bosshard, ist im Juni 2023 per sofort zurückgetreten. Er kritisierte den Bundesrat, keine genügenden Mittel zur Umsetzung der Ziele zur Verfügung zu stellen. So würden sämtliche Arbeiten der EQK, auch erfolgreiche Projekte, durch die Verweigerung zusätzlicher Ressourcen infrage gestellt und torpediert. Der Bundesrat verlange eine Qualitätsentwicklung, die den Einsatz neuer Instrumente und eine weitere Aufblähung der Administration mit sich bringen würde, verweise bei den Kosten aber darauf, dass diese vom Leistungserbringer zu tragen seien, da sie Teil der in der OKP vergüteten Leistungen seien. Das würde Vertragsverhandlungen mit den Versicherern zum Scheitern bringen.3

Für uns PsychotherapeutInnen ist insbesondere anzumerken, dass es noch nicht einmal einen gültigen Leistungstarif gibt. Man darf gespannt sein, ob dieser eine Abgeltung für die Qualitätsentwicklung enthalten wird. Dieser Tarifvertrag wäre dann Grundlage für einen Qualitätsvertrag, der festhält, wie Psychotherapiepraxen ihre Qualität zu sichern haben.

Was der Bundesrat so schön vorgibt, scheint an mangelnden Ressourcen und am Umstand zu scheitern, dass die EQK nur beratend tätig sein darf, aber keine Kompetenz über den Einsatz von Mitteln hat, die über die Dauer einer Pilot-Projektphase hinausgehen. Man kann die Frustration eines Mitglieds dieser Kommission durchaus verstehen.

Man darf gespannt sein, wie sich die Arbeit an der Qualitätsentwicklung im Bereich der OKP und des Anordnungsmodells in der Periode 2024–2027 entwickeln wird.

Peter Schulthess ist ehemaliges Vorstandsmitglied der ASP und war Mitorganisator der ASP-Tagung «Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis».