Gabriela Rüttimann
https://doi.org/10.30820/2504-5199-2019-2-4
Vernehmlassung zum Anordnungsmodell
Der Volksmund sagt: «Was lange währt, wird endlich gut». Noch ist nicht entschieden, wie der Bundesrat auf die Stellungnahmen zu seiner Vernehmlassung zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie reagieren und ob der Jahrzehnte dauernde Missstand wirklich behoben wird. Als eine Schwachstelle der Entstehung der Vernehmlassung wurde von Verbandsseite klar die Tatsache moniert, dass bei der Erarbeitung die Verbände als Vertreter der praktizierenden Psychotherapeut*innen nicht konsultiert worden sind. Die Vorlage wurde also nicht aufgrund von jahrzehntelangen Praxiserfahrungen und Kennzahlen erarbeitet, sondern es wurde «am grünen Tisch» ein rein quantitativer Rahmen entworfen, der in etlichen Teilen vom gelebten Praxisalltag abweicht. Unterschwellig war auch ein Misstrauen gegenüber Psychotherapeut*innen spürbar, indem der Logik widersprechende Aktivitäten vorgeschlagen wurden, wie beispielsweise das Erfassen von Verlaufsberichten, das nicht den therapierenden Personen überlassen werden sollte, sondern einem Arzt oder einer Ärztin, der oder die den Therapieverlauf gar nicht kennt.
Es hat sich früh herausgestellt, dass die Vernehmlassung einigen Staub aufwirbeln würde. Leider zielten einige der Beiträge der Gegner*innen des Anordnungsmodells klar unter die Gürtellinie. Das Ereignis wurde dann auch von den Medien aufgegriffen, und mit spitzer Feder wurden Pro und Contra kommentiert. Auf unserer Website www.psychotherapie.ch/Aktuell/Medien finden Sie eine Chronik der Medienberichterstattung, die selbstredend ist.
Mitgliederumfrage
Zur Erarbeitung der Stellungnahme als Antwort auf die Vernehmlassung des Bundesrates haben wir eine Mitgliederumfrage durchgeführt. Es war uns wichtig, unsere Stellungnahme nicht an der Basis vorbei zu verfassen, sondern möglichst genau in Erfahrung zu bringen, was unsere Mitglieder beschäftigt. Auf diese Weise war es uns möglich, ihre Anliegen in die Stellungnahme einfliessen zu lassen. Es war beeindruckend, dass über 30 Prozent der Mitglieder sich an der Umfrage beteiligten und dass über 1 000 Kommentare eingegangen sind, die sich auf die elf gestellten Fragen bezogen. Diese liessen sich so gruppieren, dass daraus recht klare Aussagen abgeleitet werden konnten. Erfreulich war, dass sich zwischen den Sprachregionen kaum Abweichungen ergaben.
Von Anfang an war uns klar, dass wir niemals alle Anliegen, Bedenken und Bedürfnisse, die vorgebracht worden sind, würden anbringen können. Es stellte sich jedoch deutlich heraus, dass die strittigen Punkte und Forderungen sich grösstenteils mit unseren eigenen Ansichten deckten. Ebenfalls in diesem Heft finden Sie die Ergebnisse der Mitgliederumfrage.
Mit unserer Stellungnahme zur Vernehmlassung wollten wir ein möglichst starkes Zeichen setzen. Die drei Verbände ASP, FSP und SBAP haben sich deshalb zusammengespannt und entsprechend abgesprochen. Es war uns wichtig, dass wir mit einer gemeinsamen Position auftreten und uns nicht auseinanderdividieren lassen.
Vorstandsretraite
Auch die Vorstandsretraite stand im Zeichen der Stellungnahme zur Vernehmlassung. Es ging darum, die Mitgliederumfrage zu analysieren und Position zu beziehen. Es stellte sich heraus, dass diese Umfrage sehr wertvoll war und uns als Verband und Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen den notwendigen Rückhalt gab. Auch wurde uns bewusst, dass wir uns an einem historisch wichtigen Punkt befinden.
Aktualisierung der Standesregeln
Mit der Einführung des PsyG hat sich die Rolle für uns als Berufsverband geändert. Dies bedeutet, dass auch verschiedene Reglemente der neuen Situation angepasst werden mussten. Neben dem Aufnahmereglement für neue Mitglieder spielen die Standesregeln eine sehr wichtige Rolle in unserem Verband, beinhalten sie doch alle wichtigen Rechte und Pflichten bezüglich der Ausübung des Psychotherapieberufes, die für unsere Mitglieder verpflichtend sind. Zu deren Bereinigung und um sicherzustellen, dass der Inhalt rechtens ist, haben wir juristische Unterstützung beigezogen.
Die Revision der Standesregeln wurde nun vom Vorstand gutgeheissen und wird der nächsten Mitgliederversammlung am 17. April 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bestehenden Standesregeln in Kraft.
Fortbildungsreglement
Gemäss PsyG und im Sinne der Qualitätssicherung sind Psychotherapeut*innen verpflichtet, sich regelmässig fortzubilden. Die Verbände haben gemeinsam beschlossen, die Fortbildung zu harmonisieren und die gleichen Kriterien anzuwenden. Neu ist, dass die Fortbildungspflicht mindestens 240 Fortbildungseinheiten innerhalb von drei Jahren beträgt anstelle von 400 Einheiten über fünf Jahre. Wie bisher beträgt eine Fortbildungseinheit in der Regel 60, mindestens jedoch 45 Minuten. Im Überprüfungszeitraum von drei Jahren müssen mindestens zwei unterschiedliche Fortbildungsformen nachgewiesen werden.
Die Mitglieder sind gehalten, ein Fortbildungsprotokoll zu führen, das sie uns nach Abschluss der Überprüfungsperiode einreichen sollen. Aufgrund des Fortbildungsnachweises stellt ihnen die ASP ein Fortbildungszertifikat aus.
Das Fortbildungsreglement und die weiteren Unterlagen sind im Mitgliederbereich auf unserer Website aufgeschaltet.
Gabriela Rüttimann ist Präsidentin der ASP.