Konversionstherapie

Peter Schulthess

https://doi.org/10.30820/2504-5199-2019-2-29

Bis vor noch gar nicht so langer Zeit wurde Homosexualität von der WHO als Krankheit mit psychischen Ursachen gesehen, die man therapieren könne. Erst 1992 wurde sie dann endlich aus der Liste der Krankheiten im ICD-10 entfernt. Jüngste Presseberichte (etwa in der Sonntagszeitung vom 16. Juni 2019) zeigen, dass die Vorstellung, es handle sich dabei doch um eine heilbare Krankheit, noch immer und auch hierzulande vorhanden ist.

Unter dem Namen Konversionstherapie wurde ein Verfahren bekannt, das unter Zuhilfenahme verhaltenstherapeutischer Techniken verspricht, Homosexualität heilen und in Heterosexualität umwandeln zu können. Sie wird manchmal auch Reparativtherapie genannt. Entwickelt wurde diese Therapieform von drei Psychologen, Joseph Nicolosi, Mark A. Yarhouse (Universitätsprofessor an der evangelikalen Regent Universität in den USA) und Richard Cohen (ihm wurde wegen Verstössen gegen mehrere ethische Vorschriften die Therapiebewilligung entzogen). Unterstützt werden die Versuche, Homosexuelle therapeutisch «umzupolen», von evangelikalen kirchlichen Kreisen, die Abweichungen von der Heterosexualität als nicht im Einklang mit ihrem Menschenbild stehend und im Widerspruch zum Willen Gottes sehen. Der Vatikan stellte erst am 27. August 2018 klar, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher Konversionstherapien nicht befürwortet würden.

In Deutschland wird die Konversionstherapie vom «Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft» und von «Wüstenstrom» noch immer propagiert, einer evangelikalen christlichen Bewegung, die Beratungen, Seminare und Selbsthilfegruppen für Menschen anbietet, die Beziehungen, ihre Sexualität oder ihre Identität als Mann oder Frau als konflikthaft erleben würden. Ziel dieser geistlich begleiteten Therapien ist es, zu einer heterosexuellen Identität zu finden. Wüstenstrom bietet Ausbildungen zur/m Konversionstherapeutin/en an. Auch in der Schweiz wird Konversionstherapie noch immer über Wüstenstrom angewendet, so im Umfeld der Chrischona Freikirche.

Konversionstherapie kann nicht als Psychotherapie lege artis verstanden werden. Dieses Verfahren ist von keiner psychotherapeutischen Fachorganisation anerkannt und es fehlt jeglicher Nachweis für dessen Wirksamkeit. Bekannt sind hingegen folgenreiche Therapieschäden, weswegen etwa die American Psychological Association (APA) sie als schädlich erachtet und Fachleuten auf dem Gebiet der seelischen Gesundheit empfiehlt, davon abzusehen, ihren KlientInnen zu erklären, dass die sexuelle Orientierung durch Therapie verändert werden könne.

Konversionstherapie, in Verbindung mit evangelikalem Gedankengut, mit dem Ziel der sexuellen Umorientierung stellt eine Verletzung ethischer Richtlinien aller seriösen Berufsverbände dar. Die Werte der Therapierenden dürfen nicht auf die PatientInnen übertragen werden. Zwar sollen und dürfen Themen der Unsicherheit in der eigenen psychosexuellen Orientierung in Psychotherapien – auch von Jugendlichen – Gegenstand sein, doch stets mit offenem Ausgang, sodass der oder die Patientin die eigene Orientierung herausfinden und festigen kann. Die eigenen Wertungen einzubringen und auf die PatientInnen zu übertragen, stellt einen Machtmissbrauch und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der PatientInnen dar.

Kein seriöser Psychotherapeut, keine seriöse Psychotherapeutin wird einen Therapieauftrag annehmen, eine/n Patientin/en sexuell umzupolen, auch nicht auf deren bzw. dessen Wunsch hin. Vielmehr wird er oder sie herausarbeiten, was dazu führt, dass jemand sich von seiner/ihrer Homosexualität heilen lassen will. Dabei wird man Themen der Diskriminierung und des Leidens daran, nicht heterosexuell zu sein, finden, die zu bearbeiten sind.

Im vergangenen Sommer ist ein Fall bekannt geworden, wo ein (zur Chrischona Freikirche gehörender) Psychiater aus der Innerschweiz einem Jugendlichen eine Konversionstherapie anbot zu Lasten der Krankenkasse. Da Homosexualität keine Krankheit ist, hat die Krankenkasse dafür bestimmt nicht aufzukommen. Der Arzt müsste andere Diagnosen stellen und verschleiern, dass das Therapieziel die «Heilung» von der Homosexualität sei, womit er einen Versicherungsbetrug beginge. Es ist Sache der FMH und der zuständigen Gesundheitsdirektion, die die Praxisbewilligungen erteilt, diesen Arzt zur Rechenschaft zu ziehen, allenfalls auch der Krankenkassen, sollten entsprechende Leistungen in der Tat verrechnet worden sein.

Das Beispiel zeigt, dass es leider nicht ausgeschlossen ist, dass auch seriös ausgebildete PsychotherapeutInnen bzw. PsychiaterInnen aufgrund ihrer evangelikal geprägten Menschenbilder nicht davor gefeit sind, Homosexualität oder andere von der Heterosexualität abweichende Orientierungen als krankhaft zu sehen und therapieren zu wollen.

Im Europäischen Parlament ist 2018 parteiübergreifend mit deutlicher Mehrheit ein Vorstoss zu einem gesetzlichen Verbot von Therapien zur «Heilung» von Homosexualität überwiesen worden. Im Februar 2019 kündigte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn ein gesetzliches Verbot von Konversionstherapien in Deutschland an, worauf die Landesregierungen von vier Bundesländern im April 2019 entsprechende Gesetzesentwürfe für ihre Länder ankündigten. In der Schweiz hat Nationalrätin Rosmarie Quadranti eine entsprechende Motion eingereicht, die der Bundesrat dem Parlament allerdings zur Ablehnung empfiehlt.

Die ASP hat sich in dieser Thematik mit bisher zwei Medienmitteilungen klar positioniert (https://psychotherapie.ch/wsp/de/aktuell/medien). Im nachfolgenden Kasten wird die Pressemitteilung der ASP vom 5. September 2019 wiedergegeben.

Peter Schulthess ist Vorstandsmitglied der ASP.

Wir freuen uns, dass auch der Bundesrat anerkennt, dass «Therapie, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen ist». Homosexualität ist keine Krankheit, also gibt’s da nichts zu therapieren.

In seinen Ausführungen verkennt der Bundesrat, dass Konversionstherapien in der Regel nicht von anerkannten PsychotherapeutInnen oder PsychiaterInnen angeboten und durchgeführt werden. Wenn doch, so sind dies wohl TherapeutInnen, welche selber zu einer evangelikalen religiösen Gruppierung gehören, welche Homosexualität entgegen dem heutigen fachlichen und wissenschaftlichen Stand nach wie vor als Krankheit bzw. seelische Entwicklungsstörung sieht, welche sie heilen möchten. Sie begehen dabei einen Kunstfehler, und verstossen gegen die berufliche Ethik. Und vielleicht haben sie einen Mangel an Fortbildung und nicht mitgekriegt, dass Homosexualität längst aus den internationalen Klassifizierungssystemen psychischer Störungen entfernt wurde.

ÄrztInnen und psychologische PsychotherapeutInnen, welche einem Berufsverband angehören, können von Geschädigten und missbräuchlich «Therapierten» über die Standes- bzw. Ethikkommissionen dieser Verbände oder über die kantonalen Gesundheits- bzw. Sanitätsdirektionen belangt werden. Zu Bedenken ist allerdings, dass der Gesetzgeber im PsyG ausdrücklich festgehalten hat, dass ein eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut bzw. eine Psychotherapeutin keinem Berufsverband angehören müsse. Das bedeutet, dass es eine zunehmende Zahl von PsychotherapeutInnen gibt, die keinem Berufsverband angehören, womit auch keine Ethik- oder Standeskommission zuständig ist. Weder Bund noch Kantone wollen zudem die im selben Gesetz verankerte Fortbildungspflicht überprüfen und überlassen dies den Verbänden, welche es aber bloss für ihre Mitglieder tun können.

Gravierender ist aber, dass der Bundesrat nicht reflektiert, dass Konversionstherapie in der Regel von «christlichen TherapeutInnen» ohne qualifizierte Psychotherapie-Ausbildung angeboten und durchgeführt wird. Es gibt eine wachsende Zahl von christlichen Ausbildungsgängen in Konversionstherapie im Umfeld von Freikirchen wie etwa der Chrischona Kirche und anderen evangelikalen Organisationen, deren AbsolventInnen weder dem MedBG noch dem PsyG unterstellt sind, keinem entsprechenden Berufsverband angehören und keine kantonale Praxisbewilligung benötigen für ihre Tätigkeit. Diese «TherapeutInnen» sind in einem rechtsfreien Raum tätig und rechtfertigen ihre Tätigkeit mit einer evangelikalen Bibelauslegung, wonach Homosexualität eine Abnormalie bedeute, welche zu therapieren sei. Diese «TherapeutInnen» bewegen sich in einem rechtsfreien Raum und schädigen gläubige Homosexuelle (welche zumeist Kinder aus evangelikalen Familien sind), ohne dass sie rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Für Jugendliche und deren Eltern ist nicht erkennbar, dass es sich bei diesen «TherapeutInnen» nicht um fachlich ausgewiesene PsychotherapeutInnen handelt.

Ist es dem Bundesrat ernst damit, dass er solche Therapien auch aus rechtlicher Sicht ablehnen will, so muss er im Strafrecht eine entsprechende Norm schaffen, welche die Konversionstherapie und andere Verfahren, welche eine Umpolung der sexuellen Orientierung beabsichtigen, unter Strafe stellt. Nur so kann die Zuständigkeitslücke für PsychotherapeutInnen und Psychiater, welche keinem Verband angehören und für das breite Feld von BeraterInnen und christlichen TherapeutInnen gefüllt werden.

Es ist für die ASP nicht ersichtlich, wie der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass es unmöglich sei, ein solches Verbot im schweizerischen Rechtswesen zu verankern. Immerhin handelt es sich um eine schwerwiegende und vorsätzliche Verletzung der verfassungsmässig geschützten persönlichen Integrität der Betroffenen, um eine Diskriminierung, eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form von Gewaltausübung. Es reicht nicht, darauf hinzuweisen, dass man solche Fälle bei der KESB melden könne, denn auch dieser fehlt ohne Verbot eine gesetzliche Grundlage für ihr Handeln. Eine klare Gesetzesnorm würde erstens alle denkbaren TherapeutInnen als mögliche Täter betreffen und zweitens auch die Arbeit der Ethikkommissionen der Verbände wie auch der kantonalen Gesundheitsdirektionen erleichtern.

Wir hoffen, dass das Parlament die Thematik vertiefter diskutieren wird, als dies der Bundesrat tut, und die Motion dennoch überweisen wird.