Das Elektronische Patientendossier (EPD)

Marianne Roth

https://doi.org/10.30820/2504-5119-2020-1-30

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist am 15. April 2017 in Kraft getreten und wird 2020 schrittweise umgesetzt. eHealth Suisse ist die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen und mit der Einführung des EDP betraut. Bis Ende dieses Jahres gilt eine Übergangsfrist, innerhalb der alle stationären Einrichtungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen, verpflichtet sind, das EPD einzuführen. Laut dem EPDG ist die Einführung des EPD für Institutionen, die eine stationäre Behandlung anbieten, obligatorisch. Betroffen sind Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken und ab 2022 auch Pflegeheime. Bis zur Einführung müssen diese Institutionen in der Lage sein, die für die weitere Behandlung der Patient*innen relevanten Informationen zu speichern. Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist das EPD freiwillig.

Was ist das EPD?

Das EPD ist eine Sammlung persönlicher, behandlungsrelevanter Daten. In der Schweiz können nicht nur Gesundheitsfachpersonen, sondern auch alle Privatpersonen ein EPD eröffnen. Das EPD ist nicht nur freiwillig, sondern es kann jederzeit wieder geschlossen werden. Ziel des EPD ist gemäss EPDG: «Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.»

Das EPD enthält jedoch nicht einfach alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen von Patient*innen, sondern nur diejenigen, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind. Es sind die behandelnden Gesundheitsfachpersonen, die entscheiden, welche Informationen dazugehören. Patient*innen können allerdings verlangen, dass bestimmte Dokumente nicht im EPD erfasst werden, oder sie können bereits abgelegte Dokumente selbst wieder löschen.

Personen und Organisationen, wie beispielsweise Krankenkassen oder Arbeitgeber*innen, ist der Zugriff auf das EPD untersagt. Auch hat die/der Vertrauensarzt/-ärztin einer Krankenkasse keinen Einblick in das EPD. Der unbefugte Zugriff auf Dokumente des EPD wird mit einer Busse von bis zu CHF 100 000 bestraft.

Die Anbieter des EPD

Die Verwaltung des EPD benötigt eine funktionierende Infrastruktur, die von sogenannten Stammgemeinschaften angeboten werden. Dies sind ausgewählte IT-Firmen, die regional organisiert sind und vom Bund zertifiziert werden müssen, bevor sie das EPD anbieten dürfen. Es sind ausschliesslich zertifizierte Anbieter, die dazu befugt sind. Neben diesen Stammgemeinschaften sind eine Vielzahl von Akteuren am Aufbau der notwendigen Infrastruktur beteiligt, zum Beispiel Entwickler der technischen Plattformen, Zertifizierungs- und Akkreditierungsstellen sowie Anbieter elektronischer Identifikationsmittel. Dass die Entwicklung einer solchen Infrastruktur ein komplexes Zusammenspiel rechtlicher, organisatorischer und technischer Voraussetzungen ist, liegt auf der Hand. Laut Mitteilung des Bundes verzögert sich denn auch der schweizweite EPD-Start, der zunächst für Mitte April 2020 angekündigt war. Das EPD soll aber bis Ende des Jahres implementiert sein.

Und die Nutzer*innen?

Gemäss einer Untersuchung von eHealth Suisse haben in der Schweiz 43 von 100 Personen erweiterte, 33 von 100 Personen Grund- und 23 von 100 Personen geringe bis gar keine digitalen Kompetenzen. Nach Alter betrachtet zählen unter den 15–24-Jährigen nicht überraschend knapp 70 Prozent zur ersten Gruppe, also zu den Nutzer*innen mit einer erweiterten digitalen Kompetenz. Bei den 35–44-Jährigen sind es knapp 50 Prozent, bei den 55–64-Jährigen etwas über 25 Prozent.

Nimmt man die Arztpraxen unter die Lupe, zeigt sich folgendes Bild: 41 Prozent verwalten Krankengeschichten vollständig elektronisch, 28 Prozent ausschliesslich auf Papier und 31 Prozent teilweise elektronisch. Auch hier ist ein Generationengap erkennbar. Die Krankengeschichten verwalten vollständig elektronisch 72 Prozent der 35–44-jährigen Ärztinnen und Ärzte, hingegen nur 38 Prozent der 55–64-jährigen.

Das eHealth-Barometer 2019 zeigt im Übrigen, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung in der Lage sind, über ihre Daten zu entscheiden. Hingegen sind etwas 30 Prozent dazu nicht in der Lage. Das heisst, dass sie keine Kontrolle über ihre Daten haben.

eHealth im Hintertreffen

Gemäss dem Bericht «Health in the 21st century» der OECD (2019) hinkt der Gesundheitssektor anderen Bereichen in Bezug auf die digitale Transformation weit hinterher. Die Barrieren seien nicht technologischer, sondern institutioneller und organisatorischer Natur. Daten und Technogien seien meist vorhanden und sie nicht zu nutzen sei kostenintensiv und verschwenderisch. Die Schwierigkeiten im Erreichen tatsächlicher digitaler Transformation habe strukturelle Probleme sichtbar gemacht, wie Fragmentierungen und Silos, die dem digitalen Zeitalter vorausgegangen seien und Fortschritte während Dekaden verhindert hätten. Gemäss diesem Bericht werden sich diese nicht einfach beheben lassen durch die Digitalisierung dessen, was die Gesundheitssysteme leisten, sondern es bedarf einer Überarbeitung der politischen Rahmenbedingungen und Institutionen. In gewisser Weise sei die Digitaltechnik ein Trojanisches Pferd für eine dringend erforderliche, tiefer greifende Transformation im Gesundheitswesen. Die Einleitung einer solchen Transformation sei eine politische Entscheidung. Ohne Führung und politische Massnahmen würde sie nicht stattfinden.

Dies alles bedeutet, dass in der Schweiz weit mehr Anstrengungen notwendig sind, als einfach das EPD einzuführen. Im gesamten Gesundheitsbereich ist ein eigentlicher Kulturwandel notwendig. Die Anwendung des EPD verlangt nach interprofessioneller Zusammenarbeit, nach einem Aufbrechen von Silos und nach einer Verabschiedung von reinem Branchendenken. Die mit dem SAMW-Award 2016 ausgezeichnete Arbeit von eHealth über interprofessionelle Zusammenarbeit zeigt, dass Kommunikation von heute vor allem innerhalb der gleichen Berufsgruppe stattfindet und dass das Informationsbedürfnis anderer Berufsgruppen zu wenig erkannt oder dafür zu wenig Verständnis aufgebracht wird. Die Studie besagt aber auch, dass das Verständnis für Interprofessionalität Zeit braucht, da sie komplex und aufwändig ist.

Soll eine digitale Transformation wirklich gelingen und ist es der Politik ernst damit, ist die Freiwilligkeit sicherlich der falsche Weg und lässt Führung vermissen. Mit Halbherzigkeit ist weder der Bevölkerung noch den Leistungserbringern gedient. Andererseits muss sowohl die Bevölkerung wie auch die Ärzteschaft digital fit gemacht werden. Es wird mindestens noch eine Generation dauern, bis sogenannte Digital Natives, die einen vermeintlich selbstverständlicheren Umgang mit digitaler Technik haben, nachgerückt sind.

Bedeutung für Psychotherapeut*innen und die ASP

Für Psychotherapeut*innen ist die Einführung des EPD ebenfalls freiwillig. Sollte das Dossier einmal grossflächig in Anwendung sein, ist es sicher sinnvoll, dass auch unsere Branche sich bewegt, um den interprofessionellen Anschluss nicht zu verpassen.

In Erwartung der Einführung des Anordnungsmodells und des damit verbundenen Zugangs zur Grundversicherung sind Psychotherapeut*innen zukünftige Leistungserbringer im Sinne der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Bis dahin befindet sich die ASP in einer abwartenden Haltung und verfolgt die Entwicklungen rund um das EPD interessiert. Als Berufsverband der Psychotherapeut*innen in der Schweiz bieten wir uns eHealth an als Gesprächspartner und Lieferant von Inhalten und Angeboten in Bezug auf Psychotherapie. Unsere Mitglieder können wir dazu motivieren und dabei unterstützen, EPDs zu eröffnen.

Marianne Roth ist Geschäftsleiterin der ASP.

Quellen: eHealth Suisse, patientendossier.ch, BFS, OECD