Die Präsidentin berichtet

Gabriela Rüttimann

https://doi.org/10.30820/2504-5119-2020-2-4

Zur Mitgliederversammlung 2020

Wir haben bereits in der letzten Ausgabe des à jour! darauf hingewiesen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht wie geplant am 26. März 2020 durchgeführt werden konnte. Die Ungewissheit darüber, wann die Versammlung physisch abgehalten werden könnte, hat uns bewogen, diese auf schriftlichem Weg durchzuführen. Es wurden dabei hauptsächlich die statutarischen Geschäfte zur Abstimmung gebracht. Unter anderem mussten die Mitglieder das Budget für 2020 genehmigen, das bereits seit Beginn des Jahres provisorisch im Einsatz war. Dazu standen diverse Wiederwahlen an. Das Protokoll haben wir den Mitgliedern zugestellt und im geschützten Mitgliederbereich unserer Website publiziert, wo es nach wie vor einsehbar ist.

Dass auf diese virtuelle Weise die Debatten und sozialen Kontakte zu kurz gekommen sind, ist eine betrübliche Begleiterscheinung, die Veranstaltungen in sehr vielen Bereichen in diesem Jahr getroffen hat. Den Termin für die Mitgliederversammlung 2021 hat der Vorstand auf den 8. März 2021 festgelegt. Die Versammlung wird an diesem Montagabend von 18 bis 20 Uhr stattfinden und soll mit einem interessanten Vortrag bereichert werden. Nicht fehlen wird auch ein Apéro riche, den wir im Anschluss geplant haben. Wir bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken; weitere Details werden zeitgerecht folgen.

Rückblick auf ein aussergewöhnliches Jahr

Vor einem Jahr hätte sich niemand im Traum vorstellen können, was mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie auf uns zukommen würde. Wer hätte sich gedacht, dass Körperkontakt unter Freunden plötzlich tabu sein sollte, wir überall Abstand halten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen alle Gesichtsmasken tragen müssen. Die gesamte Fachwelt, Regierungen und Bevölkerungen aller Länder dieser Erde sahen sich Herausforderungen gegenüber, wie sie der Autor eines Science-Fiction Romans nicht besser hätte ausdenken können. Im beruflichen Umfeld wurden digitale Anwendungen wie Zoom, HIN, WhatsApp etc. zu unseren häufigsten Kommunikationsmitteln, Homeoffice wurde salonfähig.

Einen guten Überblick, was die Pandemie unter unseren Mitgliedern und ihren Klientinnen und Patienten auslöste, gibt das Ergebnis der Mitgliederumfrage, die in dieser Ausgabe nachzulesen ist. Neben den direkten physischen Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung und ihrer oft tödlichen Folgen, löste die Krise bei vielen Menschen Ängste aus oder verstärkte bereits vorhandene psychische Symptome. Dass dies eine ganze Bewegung von «Covid-Gegnern» auf die Beine rufen würde, war jedoch nicht abzusehen. Die Tatsache, dass sich die Regierung auf dem Verordnungsweg und später per Gesetz Vollmachten geben liess, um rasch und unbürokratisch notwendige Entscheidungen zu treffen, rief plötzlich sogenannte Verteidiger der Verfassung und des Souveräns auf den Plan, die schwierig einzuordnen sind. War man zu Beginn der Krise froh und sogar stolz auf einen Bundesrat, der in dieser schwierigen Zeit Führung zeigte, begann sich Unsicherheit zu manifestieren, dass dieser Führungsanspruch nicht mehr würde rückgängig gemacht werden können. Dies alles und die Tatsache, dass weder Epidemiolog*innen noch andere Fachspezialist*innen mit Sicherheit sagen konnten, wohin die Reise geht, holte und holt weiterhin tiefsitzende Ängste hervor. Da sind wir Psychotherapeut*innen gefordert.

Bei aller berechtigen Kritik, die auch wir den Gesundheitsbehörden gegenüber geäussert haben, geht allerdings vergessen, dass niemand auf Erfahrungen zurückgreifen konnte, wie mit einer solch enormen Krise umzugehen ist. Insbesondere der Gesundheitsbereich hat einen Lernprozess durchlaufen müssen, der für die Zukunft mit Sicherheit prägend sein wird.

Als Ihr Berufsverband haben wir laufend versucht, Sie so gut wie möglich mit den neuesten Informationen aus dem Bundeshaus zu versorgen. Zudem haben wir dafür gekämpft, dass auch selbstständig erwerbende Psychotherapeut*innen die Erwerbsersatzordnung für sich in Anspruch nehmen und Taggelder beziehen konnten. Für uns ist klar, dass wir uns auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhin für eine gerechte Behandlung unseres Berufsstandes einsetzen werden.

Von der Delegation zur Anordnung

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie laufend über die Entwicklung des Anordnungsmodells zu informieren. Bei Redaktionsschluss bestand zwar eine gewisse Zuversicht, dass der Bundesrat noch in diesem Jahr einen Entscheid fällen würde. Ob dieser aber gefallen ist – Sie werden es als Erste erfahren haben.

Mittlerweile haben sich jedoch die Arbeiten weiterentwickelt. Es haben diverse Treffen mit dem BAG und den anderen Leistungserbringern stattgefunden, um einen möglichen Konsens zu erreichen. Grösster Knackpunkt bei den Verhandlungen ist die Anordnungsbefugnis, wobei die Extremposition davon ausgeht, dass nur Psychiater*innen anordnen dürfen sollen.

Der Modellwechsel ist längst überfällig. Auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes sollen Psychotherapeut*innen ihre Leistungen selbstständig über die Grundversicherung abrechnen können. Damit soll das Delegationsmodell abgelöst werden, bei dem Psychotherapeut*innen auf Anweisungen eines Arztes oder einer Ärztin in dessen/deren Praxis Psychotherapien durchführen, die dann aber vom Arzt oder von der Ärztin abgerechnet werden. Selbstständige Psychotherapeut*innen rechnen ihre Leistungen über die Zusatzversicherung der Patientin oder des Patienten ab, sofern die Patient*innen über eine solche verfügen. Das führt dazu, dass viele Menschen, die eigentlich eine Therapie brauchen würden, diese nicht in Anspruch nehmen.

Wie bei den meisten politischen Geschäften dreht sich ein Entscheid letztlich um Finanzfragen. Während der Bundesrat bei einem Modellwechsel von Mehrauslagen von gut 100 Millionen Franken ausgeht, beziffern die Krankenkassen diesen Wechsel mit Mehrkosten für die Grundversicherung von 250 bis 500 Millionen Franken. Was bei diesen Zahlen allerdings vergessen geht, ist eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise.

Die von der FSP beim Büro BASS in Auftrag gegebene Studie «Volkswirtschaftlicher Nutzen des Anordnungsmodells» belegt, dass sich Investitionen in die psychische Gesundheit lohnen. So würden die in der Studie zugrunde gelegten Mehrkosten durch den Modellwechsel von 245 Millionen Franken einen Return on Investment (ROI) von 1.6 bis 3 Franken pro investierten Franken ergeben. Auch internationale Studien belegen dies, wie zum Beispiel die Studie «Scaling-up treatment of depression and anxiety: a global return on investment analysis», publiziert in The Lancet am 12. April 2016, die vorrechnet: Für jeden in psychische Gesundheit investierten US-Dollar kommen zwischen 3.3 und 5.7 US-Dollar zurück. Die Autoren bemängeln, dass nicht nur in niedrig entwickelten, sondern speziell auch in hoch entwickelten Ländern viel zu wenig in die psychische Gesundheit investiert werde.

Personeller Zuwachs

Kurt Roth, der vor acht Jahren aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand ausgetreten war, ist diesem wieder beigetreten. Er wird an der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen und wurde vom Vorstand im Kooptationsrecht als Mitglied ernannt. Wir freuen uns, Kurt wieder in unserer Runde zu haben, und sind froh um diese Verstärkung im Vorstand, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können.

Ebenfalls herzlich begrüssen wir Clemens Breitschaft, der vom Vorstand in die Ethikkommission gewählt wurde und diese verstärken wird. Clemens ist eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut und ASP-Mitglied. Die Kommission hat nun zwei Mitglieder aus der Deutschschweiz und je ein Mitglied aus der Romandie und aus dem Tessin. Die Wahl eines zusätzlichen Deutschschweizer Mitglieds hat sich aufgedrängt, weil die meisten zu behandelnden Fälle aus der Deutschschweiz stammen und zum Teil hoch komplex sind.

Gabriela Rüttimann ist Präsidentin der ASP.