Peter Schulthess, Präsident
Bericht aus der Schweizer Charta für Psychotherapie
Verordnung zum Psychologieberufegesetz
Wie aus dem BAG verlautet, wird das PsyG voraussichtlich am 1.3.2013 in Kraft gesetzt werden und nicht wie ursprünglich geplant am 1.1.2013. Erst soll die Verordnung zum Psychologieberufegesetz verabschiedet werden. Diese Verordnung ergänzt das Gesetz und ist für dessen Umsetzung wichtig. Die Verordnung regelt unter anderem Umfang und Dauer der Weiterbildungen, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in den verschiedenen Fachgebieten der Psychologie führen. In deren Anhang findet sich auch eine Liste der 62 vom BAG (auf Antrag der verantwortlichen schweizerischen Dachorganisationen) zur provisorischen Akkreditierung vorgeschlagenen Weiterbildungsgänge in Psychotherapie. Diese Liste ist der Psychologieberufekommission zur Stellungnahme vorzulegen und vom Bundesrat zu genehmigen. Zurzeit befindet sich die Verordnung in der Phase der sog. „Anhörung der interessierten Kreise“. Bis zum 31. August sind diese eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf zu äussern. Wer die Unterlagen einsehen und sich äussern möchte, findet diese im Internet auf der Website des BAG: http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=de
oder:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=fr
Psychologieberufekommission (PsyKo)
Diese im Gesetz vorgesehene Kommission ist vom Bundesrat am 1.5.2012 eingesetzt worden. Vertreten sind die folgenden 8 Organisationen: Schweizerische Gesellschaft für Psychologie; Föderation Schweizer PsychologInnen; Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie; Konferenz der DirektorInnen der universitären psy. Institute; Fachkonferenz Angewandte Psychologie der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen; Assoziation der Schweizer PsychotherapeutInnen; Kantone; BAG. Präsident ist Prof. Dr. J.P. Dauwalder, Vizepräsidentin Verena Schwander, Geschäftsführerin der FSP. Wie einem im Internet publizierten Dokument zu entnehmen ist, gehören 8 dieser 11 Personen der FSP an. Das ist u.a. im Hinblick auf die Meinungsbildung der Kommission zu denjenigen Weiterbildungsgängen, die nicht von der FSP selber zur provisorischen Akkreditierung vorgeschlagen wurden, fachlich und politisch kritisch zu beachten bzw. beobachten.
Eidgenössischer Weiterbildungstitel
Gerne möchte ich an dieser Stelle nach Rücksprache mit dem BAG nochmals ausführen, was die provisorische Akkreditierung der Weiterbildungsgänge für Auswirkungen haben wird, da dazu unter unseren Mitgliedern offenbar unterschiedliche Vorstellungen existieren und kolportiert werden.
Die Liste der provisorisch akkreditierten Weiterbildungsgänge ist nach der Inkraftsetzung des PsyG öffentlich einsehbar. Bisherige Abschlussdiplome bzw. Zertifikate dieser Weiterbildungsgänge entfalten für die AbsolventInnen dieselbe Wirkung wie ein als eidgenössisch geltender Titel. Es werden somit keine neuen Zertifikate bzw. Weiterbildungstitel an die bisherigen AbsolventInnen ausgestellt bzw. verliehen werden.
Nach erfolgreicher ordentlicher Akkreditierung (welche bis spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des PsyG erfolgt sein muss) werden die neuen Abschlüsse der akkreditierten Weiterbildungen jeweils auch vom Direktor des BAG mitunterzeichnet. Diese Abschlusszertifikate können dann in ihrer Gestaltung als eidgenössische Weiterbildungstitel bezeichnet werden.
Laut PsyG Art. 38 wird das EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) ein Register der InhaberInnen eines eidgenössischen oder eines anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels erstellen, wie auch jener Personen, die zur privatwirtschaftlichen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind. In dieses Register werden auch jene Personen aufgenommen werden, deren Weiterbildungsabschluss provisorisch akkreditiert worden ist. Wie das BAG an die Namen und Daten dieser Personen herankommt ist noch nicht abschliessend geklärt. Es wird hierfür sicher die Mitarbeit der verantwortlichen gesamtschweizerischen Organisationen bedürfen, bzw. derjenigen Weiterbildungsträger, welche die Abschlusszertifikate erteilt hatten. Wir werden zu gegebener Zeit in dieser Sache jene Institutionen anschreiben, deren Weiterbildungsprogramme provisorisch akkreditiert worden sind.
Aus der Mitgliederversammlung vom Januar 2012
In den verschiedenen Kommissionen der Charta wurde erneut viel geleistet. Wichtige Themen waren im vergangenen Jahr: PsyG-Gesetzgebungsverfahren im Parlament; Qualitätsstandards des Bundes im Hinblick auf die ordentliche Akkreditierung der Weiterbildungsgänge; Weiterführung der Zeitschriften „Psychotherapie – Wissenschaft“ und „Psychotherapie – Berufsentwicklung“; Fortführung und Vorbereitung der Auswertungen der Praxisstudie Ambulante Psychotherapie Schweiz (PAP-S); öffentliche Tagung zum Thema „Neue Medien – neue Störungsbilder“; Fortführung der periodischen Überprüfung der Einhaltung der Chartanormen durch die Mitgliedsinstitutionen; u.a.m.
Thomas Lempert hat den Vorstand aufgrund einer beruflichen Neuorientierung verlassen. Veronika Schmidt, Doris Lier und Peter Schulthess wurden als Vorstand wieder gewählt. Auch die Kommissionen wurden neu bestellt. Die Website der Charta hat eine leichte Überarbeitung erfahren. www.psychotherapiecharta.ch
Zeitschriften
„Psychotherapie – Wissenschaft“ und „Psychotherapie – Berufsentwicklung“ erscheinen nicht mehr im Selbstverlag. Die drei Herausgeberverbände haben beschlossen, den Verein „Psychotherapie Wissenschaft“, dessen Zweck es war, diese Zeitschriften im Eigenverlag herauszugeben, wieder aufzulösen und einen Verlag zu suchen, welcher die Zeitschriften sowohl als Open Access Zeitschriften auf dem Internet wie auch als Printversion weiter herausbringen würde. Noch vor zwei Jahren, als wir den Weg des Selbstverlages beschlossen, waren die professionellen Verlage noch nicht in der Lage oder willens, eine OJS-Zeitschrift auf unserem Standard zu betreuen, schon gar nicht zu erschwinglichen finanziellen Konditionen. Das hat sich mittlerweile geändert. Wir freuen uns, dass mit Andreas Kohlhage und seinem Verlag EHP (Edition Humanistische Psychologie) ein Verleger gefunden werden konnte, der unsere Zeitschriften auf dem gewohnten Niveau weiter produzieren wird. Das entlastet die Vorstände der Herausgeberverbände enorm.