Dr. Eva Mückstein, Präsidentin

Bericht aus dem ÖBVP

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

In der Diskussion um die Psychotherapieausbildung gab es in Österreich zuletzt immer wieder Stimmen, die eine Herabsetzung des Alters bei Ausbildungseinstieg forderten. Manchmal scheinen dabei eher "kommerzielle" Interessen der Ausbildungsinstitutionen im Vordergrund zu stehen. Für Arthur Drexler und Julia Heck vom Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung der Universität Innsbruck war dies der Grund, sich dieser Frage auch empirisch anzunähern.

Sie haben sich intensiv mit der Thematik befasst und ihre Ergebnisse zusammengefasst. Ich freue mich, Ihnen diese Arbeit hier vorstellen zu dürfen.

Arthur Drexler und Julia Heck

Wie alt sollen Psychotherapie-AusbildungskandidatInnen sein?
Eine empirische Erhebung bei Ausbildungseinrichtungen in den deutschsprachigen Ländern

Ein erforderliches Mindestalter spielt als Zugangsbeschränkung in vielen Bereichen des Lebens eine Rolle, so auch beim Zugang zu bestimmten Berufen. Beim Polizeidienst sind es z.B. 18 Jahre, Schöffen und Geschworene müssen in Österreich mindestens 25 Jahre und Verfassungsrichter mindestens 40 Jahre alt sein. Diese Abstufung deutet darauf hin, dass in besonders verantwortungsvollen Berufen ein gewisses Maß an Lebens- und Berufserfahrung notwendig ist, das erst mit zunehmendem Alter erwartet werden kann. Hinzu kommt, dass Entwicklungsaufgaben des frühen Erwachsenenalters aufgrund des demographischen Wandels und gesellschaftlicher Veränderungen heute im Durchschnitt später bewältigt werden. Darunter fallen z.B. der Berufseinstieg, die Loslösung vom Elternhaus bzw. Gründung eines eigenen Haushalts sowie beständige Beziehungen und Kinderwunsch.

Auch bei der Psychotherapieausbildung in Österreich gibt es ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter: AusbildungsanwärterInnen müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben, um zum psychotherapeutischen Fachspezifikum zugelassen zu werden. Oben genannte Kriterien des "Erwachsenseins" werden übrigens auch von der Österreichischen Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie und allgemeine Psychotherapie (ÖGATAP) als Aufnahmekriterien für die Psychotherapieausbildung angesehen und sollten bereits zu Beginn der Ausbildung erreicht worden sein.

Eine Studie des Instituts für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung an der Universität Innsbruck ging deshalb der Frage nach, ob das bisher gültige Mindestalter aus der Sicht von Ausbildungseinrichtungen und ExpertInnen zeitgemäß ist oder ob Veränderungsbedarf besteht.

Empirische Untersuchung

Für die Erhebung des geeigneten Einstiegsalters für eine Psychotherapieausbildung wurde eine Online-Fragebogenuntersuchung bei Ausbildungseinrichtungen durchgeführt und zusätzlich schriftliche Stellungnahmen von ExpertInnen eingeholt.

Der Fragebogen enthielt neben Fragen zum jeweiligen Ausbildungsinstitut Angaben zu den gewünschten persönlichen Voraussetzungen der BewerberInnen, zum entsprechenden Mindestalter aus der Sicht der Ausbildungsverantwortlichen sowie nähere Begründungen für die Empfehlung des Mindestalters für die Psychotherapieausbildung.

Die Fragebögen wurden an 283 Ausbildungsbeauftragte der anerkannten Ausbildungseinrichtungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz versandt. Für die Auswertung konnten insgesamt die Daten von 71 Ausbildungsinstituten (entspricht einer Rücklaufquote von ca. 30%) im deutschsprachigen Raum (davon 33 in Österreich) für die Auswertung herangezogen werden.

Zusätzlich zur Fragebogenerhebung konnten noch fünf namhafte ExpertInnen aus Österreich und Deutschland mit langjähriger Erfahrung und Tätigkeit im Bereich Psychotherapie für eine Stellungnahme zu dieser Thematik gewonnen werden. Auch hier wurde nach einem konkreten Mindestalter für Psychotherapie-AusbildungsanwärterInnen und seiner Begründung gefragt.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Fragebogenauswertung zeigen, dass hinsichtlich der geforderten persönlichen Voraussetzungen von AusbildungskandidatInnen den österreichischen Ausbildungseinrichtungen die Reflexionsbereitschaft bzw. -fähigkeit am Wichtigsten war. Des Weiteren sprachen sich 42% der befragten Institute für die Kriterien „Empathie“ und „persönliche Reife“ aus. Zusätzlich sollten die KandiatInnen soziales Engagement, Belastbarkeit und eine fundierte Allgemeinbildung zu Ausbildungsbeginn vorweisen.

Auch die Auswertungen der deutschen und der schweizerischen Daten bestätigen diese Ergebnisse, wobei die Belastungs– und Leistungsbereitschaft von der Hälfte jener Befragten als ebenso wichtige Voraussetzung genannt wurden.

Hinsichtlich des empfohlenen Mindestalters stimmten die Angaben der österreichischen sowie der deutschen und der schweizerischen Einrichtungen wesentlich überein, obwohl weder in Deutschland noch in der Schweiz ein gesetzliches Mindestalter besteht. Als Durchschnitts-Mindestalter wurde ein Wert von 24,6 Jahren (Standardabweichung = 2,1 Jahre) ermittelt. Rund 70% der österreichischen und 60% der deutsch-schweizerischen Ausbildungseinrichtungen bewegten sich bei ihren Altersangaben im Bereich von 24 bis 25 Jahren.

Die meisten österreichischen Befragten (79%) begründeten ihre Altersangabe damit, dass die BewerberInnen erst dann den nötigen Reife- und Entwicklungsgrad erreicht hätten. Ein geringerer Teil sah die ausreichende Vorbildung (21%), die Reflexionsfähigkeit (15%), die Persönlichkeitsentwicklung (12%) oder eine zukunftsgerichtete Orientierung (6%) als Begründung für das angegebene Mindestalter an. Lediglich 6% der Befragten waren der Ansicht, dass das Alter keine Rolle spielen würde bzw. wollten keine Angaben hierzu machen.

In Bezug auf das Mindestalter gaben 63% der deutschen und schweizerischen Ausbildungsinstitute an, dass die persönliche Reife und Entwicklung für die Wahl ihres Mindestalters ausschlaggebend war. Jedoch waren in den Nachbarländern auch 34% der Einrichtungen der Ansicht, dass ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für die Psychotherapieausbildung nicht notwendig wäre. Dabei ist jedoch anzumerken, dass der Zugang zur Ausbildung aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen, die ein abgeschlossenes Studium in Deutschland und der Schweiz vorsieht, „automatisch“ mit einer Untergrenze des Einstiegsalters verbunden ist. Deutlich wird dies auch durch den Umstand, dass rund 34% jener Einrichtungen eine entsprechende Berufs- bzw. Schulbildung als wichtig erachteten.

Die Stellungnahmen der ExpertInnen bekräftigten die wesentlichen Ergebnisse der Fragebogenuntersuchung. Alle fünf ExpertInnen sprachen sich einhellig für die Altersgrenze von mindestens 24 Jahren aus und würden auch eine Erhöhung auf 25 Jahre befürworten. Begründet wurde dies mit der erforderlichen persönlichen Reife, welche in diesem Alter erst vorausgesetzt werden kann. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass für die Psychotherapieausbildung ein breites Erfahrungsspektrum notwendig ist, das z.B. berufliche Vorkenntnisse, Erfahrungen aus anderen Lebensbereichen, auch die Bewältigung eigener Krisen umfasst.

Schlussfolgerung

Die Studienergebnisse zeigen somit deutlich, dass für das psychotherapeutische Fachspezifikum aus der Sicht deutschsprachiger Ausbildungseinrichtungen sowie ExpertInnen ein Mindestalter von 24 bis 25 Jahren empfohlen wird. Dieses Ergebnis deckt sich auch mit dem Resultat des Forschungsgutachtens von Professor Bernhard Strauß (2009), das vom deutschen Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde. Darin empfahlen die AusbildungsleiterInnen ein Mindestalter von 26 Jahren für die Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und 25 Jahre zur Kinder- und Jugendtherapeut/in.

Die Ergebnisse stellen auch die Modifikationen der Anerkennungsbestimmungen im Psychotherapiebeirat aus jüngster Vergangenheit in Frage, wonach bis zu fünf Jahre zurückliegende Zeugnisse auf das Fachspezifikum anerkannt werden können. Konsequenter Weise soll, gemäß den vorliegenden Ergebnissen, die Psychotherapieausbildung ab dem 24. bis 25. Lebensjahr beginnen und erforderliche Zeugnisse bzw. Kenntnisse auch erst ab diesem Lebens- und Erfahrungsalter erworben und reflektiert werden können.

Literatur

Strauß Bernhard et al. (2009). Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.

http://www.mpsy.uniklinikum-jena.de/mpsy_media/Downloads/Endfassung_Forschungsgutachten_Psychotherapieausbildung.pdf (13.09.2011)

Autoren

Dr. Arthur Drexler ist Assistenzprofessor am Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung der Universität Innsbruck. Seine Forschungsfelder erstrecken sich auf empirische Bildungsforschung, Wirksamkeitsnachweise von psychosozialen Interventionen und Evaluationsforschung. Dr. Drexler ist langjähriges Mitglied des Schiedsgerichts des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen und Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie.

Julia Heck ist Diplomandin im Fach Erziehungswissenschaft.

Korrespondenz

Universität Innsbruck

Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung

Schöpfstrasse 3

6020 Innsbruck

E-Mail: arthur.drexler@uibk.ac.at