Peter Schulthess

The Professional Competencies of a European Psychotherapist

Unter diesem Namen läuft an der EAP (European Association for Psychotherapy) ein Projekt.
(Vgl.
http://www.psychotherapy-competency.eu/).

Im Zusammenhang mit Berufsregulierungen und -anerkennungen sind etwa folgende Fragen zu beantworten: Was muss ein Psychotherapeut bzw. eine Psychotherapeutin (ich verwende nachfolgend nur noch die weibliche Form, da Psychotherapeutin mehrheitlich ein Frauenberuf ist – Männer sind mitgemeint) können? Was darf man als Patientin von einer Psychotherapeutin erwarten? Was dürfen Angehörige, andere Berufsgruppen des Gesundheitswesens und Sozialwesens, was darf die Gesellschaft von einer Psychotherapeutin erwarten? Was ist eigentlich Psychotherapie? (Die Projektgruppe hat in der Fachliteratur 20 verschiedene Definitionen gefunden!). Was unterscheidet sie von Psychologie und Psychiatrie? Was von Beratung? Was von Esoterik?

Solche Fragen nach dem Wesentlichen und Identitätsstiftenden eines Berufes sind eigentlich selbstverständlich für jeden Beruf (Techniker, Architekt, Lehrer, Sozialarbeiter, Anwalt, Richter, Arzt usw.), sie werden aber von Psychotherapeutinnen bedeutend unschärfer beantwortet als von anderen Berufsleuten. Es sind drei Berufsgruppen, welche die Psychotherapie für sich beanspruchen: Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie (verstanden als eigenständiger Beruf). Alle drei haben Europäische Dachorganisationen und machen gegenüber dem EU Kommissariat geltend, sie seien die legitimen Vertreterinnen der Psychotherapie. Die EU anerkennt aber nur eine europaweite Berufsorganisation pro Beruf, für die Psychotherapie die EAP, für die Psychologie den europäischen PsychologInnenverband und für die Psychiatrie entsprechend den europäischen PsychiaterInnenverband. Die Psychologinnen definieren Psychotherapie als psychologischen Beruf, die Psychiaterinnen als ärztlichen Beruf und die Psychotherapeutinnen als eigenständigen Beruf. Wo liegen die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen? Was macht eine Psychiaterin zur Psychotherapeutin, was eine Psychologin zur Psychotherapeutin? Was ist das Spezifische der Psychotherapie, das sie zu einem eigenen Beruf macht?

Vor folgenden Hintergründen hat die Beantwortung solcher Fragen Bedeutung:

Europäische Migration: Wenn Psychotherapeutinnen in den EU-Ländern migrieren, sollen sie aufgrund der Freizügigkeitsabkommen innerhalb der EU ihren Beruf weiter ausüben dürfen. Dabei gilt das Prinzip, dass den Beruf auch im neuen Land ausüben darf, wer im Herkunftsland gleichwertig ausgebildet wurde. Ist diese Gleichwertigkeit nicht gegeben, darf das neue Land erhöhte Anforderungen stellen (Prüfungen, zusätzliche Berufspraxis in Institutionen).

Ausbildungscurricula in Psychotherapie werden oft in Std. aufgebaut: X Std. Theorie, X Std. Selbsterfahrung, X Std. Praxis, X Std..... In Theorie werden auch Inhalte genannt, die vermittelt werden. Man geht davon aus, dass die nötigen Kompetenzen so schon entstehen werden. Selten sind diese definiert, und noch seltener haben Institute ausgereifte Verfahren, um diese Kompetenzen zu beurteilen und ihre Weiterbildungscurricula daraufhin zu evaluieren, ob die nötigen Kompetenzen auch wirklich vermittelt werden und was man vielleicht besser tun könnte, um die spezifischen Kompetenzen der Psychotherapeutinnen noch besser auszubilden.

In allen Ländern, wo die Psychotherapie als Beruf geregelt wird, kommt man nicht darum herum, auch über Qualitätsentwicklung zu reden und Massnahmen zu treffen, die Qualität zu prüfen und zu optimieren. In der Schweiz wird dies ein wichtiges Kriterium werden für die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen. Zur Praxis der Weiterbildungstätigkeit der verschiedenen Anbieter gibt es noch kaum Forschung.

Im Projekt „The Professional Competencies of a European Psychotherapist“ wird die Anstrengung gemacht, diese Kompetenzen zu definieren und beschreiben. Auf dieser Grundlage können Methoden entwickelt werden, wie der Kompetenzzuwachs während und am Ende der Weiterbildung erfasst und beurteilt werden kann. Vielleicht gelingt es so dereinst, von quantitativen zu qualitativen, kompetenzbasierten Curricula zu kommen.

Es werden 3 verschiedene Ebenen der beruflichen Kompetenzen unterschieden: Grundkompetenzen, über die Therapeutinnen jeglicher Couleur verfügen sollen (Core Competencies), spezifische Kompetenzen (Specific Competencies), welche an bestimmte Richtungen und Methoden gebunden sind oder an kulturelle Bedingungen und gesetzliche Vorgaben in verschiedenen Ländern und als dritte die „Specialist Competencies“, welche auf bestimmte Störungsbilder oder Arbeitssettings oder Zielgruppen fokussiert sind.

Es werden insgesamt 13 Domänen der Kompetenzen unterschieden, jede heruntergebrochen auf „Core Competencies“, „Specific Competencies“ und „Specialist Competencies“. Die Domänen heissen:

1) Professionelle, selbständige und verlässliche Praxis

2) Psychotherapeutische Beziehungsgestaltung

3) Exploration (Einschätzung, Diagnosestellung, Konzeptualisierung eines Therapieprozesses)

4) „Contracting“ (Zielvereinbarung, Therapieplanung, Strategienentwicklung)

5) Techniken und Interventionen

6) Therapieabschluss und Evaluation

7) Kooperation mit anderen Berufsgruppen

8) Nutzung von Supervision, Intervision und selbstkritische Auswertung

9) Ethik und kulturelle Achtsamkeit

10) Management und Administration einer Berufspraxis

11) Forschung

12) Prävention und Erziehung

13) Umgang mit Wechseln, Veränderung, Traumata und Krisen

Die Projektgruppe (Courtenay Young (Schottland), Renée Oudijk (Holland), Traudl Szyszkowitz (Österreich) und Peter Schulthess (Schweiz)) hat diese Definitionen zu den Domänen und Kompetenzen nicht selber erfunden oder aus dem eigenen Daumen herausgesogen, sondern alle verfügbare Literatur aus verschiedenen Therapierichtungen und teils auch fremden Berufsgruppen herangezogen und gesichtet. Alle EAP Gliedinstitutionen und insb. die Trainingsinstitute wurden angefragt, ob sie entsprechende Überlegungen und Konzepte bereits haben. Auch dieses Material floss ein. Professor Bernhard Strauss (Jena) begleitet unsere Arbeit wissenschaftlich. Er ist an einem ähnlichen europäischen Projekt beteiligt, das den Fokus auf die Ausbildungsforschung legt, wo er natürlich um die Beantwortung der selben Fragen der Berufskompetenzen auch nicht herum kommt. So ergeben sich Synergien zwischen diesen zwei europäischen Projekten. Als weiteren wissenschaftlichen Begleiter konnten wir kürzlich auch Prof. Leslie Greenberg (Kanada) gewinnen.

Das Projekt versteht sich als öffentliches prozessorientiertes Projekt, das den Diskurs mit vielfältigen PraktikerInnen sucht. Es soll eine möglichst hohe Übereinstimmungen der Fachwelt hinsichtlich dieser Fragen entstehen. Innerhalb der EAP haben wir die Europäischen Dachgesellschaften der verschiedenen Therapierichtungen gebeten, in ihren Reihen Projektgruppen zu bilden, um diese Kompetenzen durchzubesprechen und aus Sicht der eigenen Therapierichtung die spezifischen Kompetenzen zu formulieren. Das Projekt ist aber nicht auf die EAP begrenzt. Wir suchen den Kontakt und die Mitarbeit über die Grenzen der EAP hinaus: Jedermann und jedefrau sind eingeladen, zu partizipieren. Man kann sich auf der website http://www.psychotherapy-competency.eu/Participate/index.php informieren, wie man sich als teilnehmende Psychotherapeutin anmelden kann. Bereits ist eine beeindruckend lange Liste von Partizipierenden entstanden, die auf der website eingesehen werden kann.

Möge dieser Bericht dazu beitragen, dass auch einige Kolleginnen und Kollegen aus unseren 3 Ländern zur Mitwirkung animiert werden.